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Gütesiegel für Recycling-Baustoffe. Das Regelwerk RAL-RG 501/2 garantiert die Dekontamination wiederverwertbarer Böden und Bauteile
Wiederverwertbares Baumaterial galt in der Vergangenheit oft als minderwertig. Schadstoffbelastungen schlossen den Einsatz in Wasserschutzgebieten aus. Das seit August 1991 vorliegende Regelwerk zur Gütesicherung (RAL-Rg 501/2) beinhaltet die Qualitätssicherung von Produkten aus Boden- und Bauteil-Recycling innerhalb der Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (Bonn). Je nach verbleibender Schadstoffbelastung durch organische und anorganische Stoffe werden die Aufbereitungsprodukte in drei Güteklassen eingeteilt (Wiedereinsetzbar für Unterböden geeignet, für Verfüllung mit abgedeckter Oberfläche) und mit vertretbaren ökonomischen Aufwand 'heruntergereinigt'. Es wird auf pragmatische Lösungen einschließlich Sicherheitsstufen verwiesen. Die Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft für die Aufbereitung kontaminierter Böden und Bauteile werden tabellarisch vorgestellt. (Winter)
Gütesiegel für Recycling-Baustoffe. Das Regelwerk RAL-RG 501/2 garantiert die Dekontamination wiederverwertbarer Böden und Bauteile
Wiederverwertbares Baumaterial galt in der Vergangenheit oft als minderwertig. Schadstoffbelastungen schlossen den Einsatz in Wasserschutzgebieten aus. Das seit August 1991 vorliegende Regelwerk zur Gütesicherung (RAL-Rg 501/2) beinhaltet die Qualitätssicherung von Produkten aus Boden- und Bauteil-Recycling innerhalb der Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (Bonn). Je nach verbleibender Schadstoffbelastung durch organische und anorganische Stoffe werden die Aufbereitungsprodukte in drei Güteklassen eingeteilt (Wiedereinsetzbar für Unterböden geeignet, für Verfüllung mit abgedeckter Oberfläche) und mit vertretbaren ökonomischen Aufwand 'heruntergereinigt'. Es wird auf pragmatische Lösungen einschließlich Sicherheitsstufen verwiesen. Die Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft für die Aufbereitung kontaminierter Böden und Bauteile werden tabellarisch vorgestellt. (Winter)
Gütesiegel für Recycling-Baustoffe. Das Regelwerk RAL-RG 501/2 garantiert die Dekontamination wiederverwertbarer Böden und Bauteile
Hoffmann-Kroll, R. (Autor:in)
Umwelt, Düsseldorf ; 22 ; 367-368
1992
2 Seiten, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
OEKOLOGIE , UMWELTTECHNIK , BODENSANIERUNG , PRUEFVORSCHRIFT , PRUEFMETHODE , SCHADSTOFF , RUECKGEWINNUNG , ORGANISCHER SCHMUTZSTOFF , ANORGANISCHER SCHMUTZSTOFF , GUETEKLASSE , AUFBEREITUNGSANLAGE , KONTAMINATION , SCHADSTOFFEMISSION , EMISSIONSMINDERUNG , BAUSTOFF , QUALITAETSPRUEFUNG , MESSWERT , WIRTSCHAFTLICHKEIT
Springer Verlag | 1986
|Altbaumodernisierung : Baustoffe und Bauteile
TIBKAT | 1984
|Lehmbau Regeln : Begriffe Baustoffe Bauteile
UB Braunschweig | 2002
Lehmbau Regeln : Begriffe - Baustoffe - Bauteile
TIBKAT | 2009
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