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Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richtlinie 10/02)
In Folge der mit dem Gentechnikgesetz verbundenen Vorschriften für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen gibt es für die Feuerwehren die zwingende Notwendigkeit, Regeln für den Einsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen festzulegen. Die Richtlinie beschreibt den Geltungsbereich sowie allgemeine Festlegungen und Begriffsbestimmungen im Detail. Vorgeschlagen wird eine Einteilung in die drei Gefahrgruppen BIO I bis BIO III. Diese Einteilung wird dem Gesundheitsministerium zur verbindlichen Einführung empfohlen. Vorbereitende Maßnahmen für Planung, Ausbildung und Ausstattung werden dargestellt. Abwehrende Maßnahmen für den Einsatzfall sind beschrieben. Den einzelnen Gefahrklassen sind tabellarisch Schutzausrüstung und Einsatzmaßnahmen zugeordnet. Die Richtlinie gliedert sich in die bereits vorhandenen Feuerwehrdienstvorschriften ein. Um eine weitgehende Analogie für den Einsatzdienst zu erreichen, ist sie entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 9/1 aufgebaut und gegliedert.
Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richtlinie 10/02)
In Folge der mit dem Gentechnikgesetz verbundenen Vorschriften für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen gibt es für die Feuerwehren die zwingende Notwendigkeit, Regeln für den Einsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen festzulegen. Die Richtlinie beschreibt den Geltungsbereich sowie allgemeine Festlegungen und Begriffsbestimmungen im Detail. Vorgeschlagen wird eine Einteilung in die drei Gefahrgruppen BIO I bis BIO III. Diese Einteilung wird dem Gesundheitsministerium zur verbindlichen Einführung empfohlen. Vorbereitende Maßnahmen für Planung, Ausbildung und Ausstattung werden dargestellt. Abwehrende Maßnahmen für den Einsatzfall sind beschrieben. Den einzelnen Gefahrklassen sind tabellarisch Schutzausrüstung und Einsatzmaßnahmen zugeordnet. Die Richtlinie gliedert sich in die bereits vorhandenen Feuerwehrdienstvorschriften ein. Um eine weitgehende Analogie für den Einsatzdienst zu erreichen, ist sie entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 9/1 aufgebaut und gegliedert.
Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richtlinie 10/02)
1994
5 Seiten, 2 Bilder, 4 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
vfdb-Richtlinie Schadstoffe bei Bränden
Tema Archiv | 1996
Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen auf Deponien
Online Contents | 2001