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Weiterentwicklung der baulichen und betrieblichen Anforderungen an Eisenbahntunnel
Für Eisenbahntunnel bestehen keine detaillierten gesetzlichen Bestimmungen. Die mit dem Eisenbahnbetrieb zusammenhängenden Fragen, wie ein Tunnelbauwerk zu gestalten ist, um den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung zu genügen, sind bislang ebenfalls nicht durch detaillierte gesetzliche Regelungen geklärt. Im Interesse eines einheitlichen Verwaltungshandelns ist es deshalb geboten, hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Anforderungen an Eisenbahntunnel entsprechende Standards zu fixieren. Die erarbeiteten Richtlinien zeichnet etwa für Gefahrguttransporte folgende Verhältnisse vor: Ein unlimitierter Mischverkehr (Reise-/Güterzüge) erfordert eine bauliche Trennung von Richtung und Gegenrichtung, etwa durch zwei eingleisige Tunnelröhren. Darüber hinaus muß sichergestellt werden, daß sich ein Reise- und Güterzug nicht zur gleichen Zeit in der selben Tunnelröhre befindet. Bei zweigleisigen Tunneln müssen fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen vollständig ausgeschlossen sein. Aufgrund einer ständig leistungsfähigeren Betriebsleittechnik erscheint es in Zukunft auch möglich, daß die Züge so gesteuert werden können, daß Begegnungen nur außerhalb von Tunneln stattfinden. Insgesamt beschreibt die vom Eisenbahn-Bundesamt herausgegebene Richtlinie 'Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln' Schutzziele, die bei der Planung und dem Bau von neuen Eisenbahntunneln erreicht werden müssen. Als ermessensbindende Richtlinie kann sie Außenwirkung jedoch erst dadurch entfalten, indem sie sich durch wiederholte Anwendung allmählich zur anerkannten Regel der Technik entwickelt.
Weiterentwicklung der baulichen und betrieblichen Anforderungen an Eisenbahntunnel
Für Eisenbahntunnel bestehen keine detaillierten gesetzlichen Bestimmungen. Die mit dem Eisenbahnbetrieb zusammenhängenden Fragen, wie ein Tunnelbauwerk zu gestalten ist, um den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung zu genügen, sind bislang ebenfalls nicht durch detaillierte gesetzliche Regelungen geklärt. Im Interesse eines einheitlichen Verwaltungshandelns ist es deshalb geboten, hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Anforderungen an Eisenbahntunnel entsprechende Standards zu fixieren. Die erarbeiteten Richtlinien zeichnet etwa für Gefahrguttransporte folgende Verhältnisse vor: Ein unlimitierter Mischverkehr (Reise-/Güterzüge) erfordert eine bauliche Trennung von Richtung und Gegenrichtung, etwa durch zwei eingleisige Tunnelröhren. Darüber hinaus muß sichergestellt werden, daß sich ein Reise- und Güterzug nicht zur gleichen Zeit in der selben Tunnelröhre befindet. Bei zweigleisigen Tunneln müssen fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen vollständig ausgeschlossen sein. Aufgrund einer ständig leistungsfähigeren Betriebsleittechnik erscheint es in Zukunft auch möglich, daß die Züge so gesteuert werden können, daß Begegnungen nur außerhalb von Tunneln stattfinden. Insgesamt beschreibt die vom Eisenbahn-Bundesamt herausgegebene Richtlinie 'Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln' Schutzziele, die bei der Planung und dem Bau von neuen Eisenbahntunneln erreicht werden müssen. Als ermessensbindende Richtlinie kann sie Außenwirkung jedoch erst dadurch entfalten, indem sie sich durch wiederholte Anwendung allmählich zur anerkannten Regel der Technik entwickelt.
Weiterentwicklung der baulichen und betrieblichen Anforderungen an Eisenbahntunnel
Further development of constructional and operational requirements for railway tunnels
Grauf, H.H. (Autor:in)
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 45 ; 555-561
1996
7 Seiten, 3 Bilder, 3 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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|Eisenbahntunnel unter der Themse
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Anforderungen im baulichen Schallschutz
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