Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Qualitätsanforderungen und Entsorgungswege für Rest- und Gebrauchthölzer
Vom Jahr 2005 an können Holzabfälle nicht mehr deponiert werden und müssen stofflich und energetisch verwertet werden. Bei der Herstellung und Verarbeitung von Holz fallen pro Jahr circa 10,5 Mio t Holzabfälle an. Teilweise sind darin Beschichtungen, Anstrichstoffe, Bindemittel, Kunststoff- und Metallteile sowie als einziger problematischer Stoff Holzschutzmittel enthalten. An Gebrauchtholz, wie zum Beispiel Möbel, Fenster, Türen, Zäune, Fußböden und Masten fallen pro Jahr circa 8 Mio t an. Dieses Holz enthält mehr Störstoffe als das Restholz, daher sind Sortier- und Aufbereitungsverfahren nötig. Bereits an der Anfallstelle muß nach Herkunft und Anwendung getrennt werden. Unbehandeltes Holz kann stofflich verwertet werden. Holzwerkstoffteile und Holzmöbel können erst nach Aufschluß stofflich verwertet werden. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und lackierte Holzteile (sofern letztere nicht durch Aufbereitung dekontaminiert werden) gehen zur thermischen Verwertung. Zunehmend wird das Gebrauchtholz wie bereits das Restholz für die Spanplattenherstellung verwendet. Gebrauchtholz wird dazu zerkleinert und zu Spänen und Fasern zerlegt. Kunststoff-, Metall- und Holzteile sowie Beschichtungsmaterialien (insgesamt 20 %) werden abgetrennt. Weiterhin kann Gebraucht- und Restholz als Substrat verwendet werden. Es dient dabei als Ersatzstoff für Torf und torfhaltige Bodenverbesserungsmittel. Naturbelassenes Holz der Brennstoffgruppe 1 kann in Klein- und gewerblichen Feuerungsanlagen eingesetzt werden. Für Holz mit Klebstoffen, Anstrichen und Beschichtungsmitteln (Gruppe 2), Holz mit halogenorganischen Beschichtungen (Gruppe 3) sowie mit Holzschutzmitteln (Gruppe 4) gelten besondere Verordnungen und Anforderungen für eine Nutzung in gewerblichen Feuerungen. Für jede Gruppe gelten bestimmte Richtwerte für As, B, Cd, Cr, Cu, Fe, Hg, Pb, Ti, Zn, Cl (als Indikator für PVC), F, N, PCP und Lindan. Beseitigungsverfahren sind thermische Behandlungen in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen und die Ablagerung auf Monodeponien. Holz mit Holzschutzmitteln ist vorrangig zu beseitigen.
Qualitätsanforderungen und Entsorgungswege für Rest- und Gebrauchthölzer
Vom Jahr 2005 an können Holzabfälle nicht mehr deponiert werden und müssen stofflich und energetisch verwertet werden. Bei der Herstellung und Verarbeitung von Holz fallen pro Jahr circa 10,5 Mio t Holzabfälle an. Teilweise sind darin Beschichtungen, Anstrichstoffe, Bindemittel, Kunststoff- und Metallteile sowie als einziger problematischer Stoff Holzschutzmittel enthalten. An Gebrauchtholz, wie zum Beispiel Möbel, Fenster, Türen, Zäune, Fußböden und Masten fallen pro Jahr circa 8 Mio t an. Dieses Holz enthält mehr Störstoffe als das Restholz, daher sind Sortier- und Aufbereitungsverfahren nötig. Bereits an der Anfallstelle muß nach Herkunft und Anwendung getrennt werden. Unbehandeltes Holz kann stofflich verwertet werden. Holzwerkstoffteile und Holzmöbel können erst nach Aufschluß stofflich verwertet werden. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und lackierte Holzteile (sofern letztere nicht durch Aufbereitung dekontaminiert werden) gehen zur thermischen Verwertung. Zunehmend wird das Gebrauchtholz wie bereits das Restholz für die Spanplattenherstellung verwendet. Gebrauchtholz wird dazu zerkleinert und zu Spänen und Fasern zerlegt. Kunststoff-, Metall- und Holzteile sowie Beschichtungsmaterialien (insgesamt 20 %) werden abgetrennt. Weiterhin kann Gebraucht- und Restholz als Substrat verwendet werden. Es dient dabei als Ersatzstoff für Torf und torfhaltige Bodenverbesserungsmittel. Naturbelassenes Holz der Brennstoffgruppe 1 kann in Klein- und gewerblichen Feuerungsanlagen eingesetzt werden. Für Holz mit Klebstoffen, Anstrichen und Beschichtungsmitteln (Gruppe 2), Holz mit halogenorganischen Beschichtungen (Gruppe 3) sowie mit Holzschutzmitteln (Gruppe 4) gelten besondere Verordnungen und Anforderungen für eine Nutzung in gewerblichen Feuerungen. Für jede Gruppe gelten bestimmte Richtwerte für As, B, Cd, Cr, Cu, Fe, Hg, Pb, Ti, Zn, Cl (als Indikator für PVC), F, N, PCP und Lindan. Beseitigungsverfahren sind thermische Behandlungen in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen und die Ablagerung auf Monodeponien. Holz mit Holzschutzmitteln ist vorrangig zu beseitigen.
Qualitätsanforderungen und Entsorgungswege für Rest- und Gebrauchthölzer
Demands on quality of wood wastes and the possibilities of disposal
Marutzky, R. (Autor:in)
Umwelt, Düsseldorf ; 26 ; 38-42
1996
5 Seiten, 4 Bilder, 4 Tabellen, 3 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Verlässliche Entsorgungswege für HBCD‐haltige Dämmstoffabfälle
Online Contents | 2017
Qualitätsanforderungen im Siedlungswasserbau
Online Contents | 2005
Qualitätsanforderungen im Siedlungswasserbau
Springer Verlag | 2005
Qualitätsanforderungen in der Spülbohrtechnik
Tema Archiv | 2003
|