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Das Notfall-Konzept muß verbessert werden. Schäden und Folgerungen aus dem Ärmelkanal-Tunnelbrand. Euro-Tunnel
Der Großbrand im Ärmelkanal-Tunnel hat beträchtliche Schäden an dem Bauwerk hinterlassen. Schäden hat es sowohl an den Schienen, der Oberleitung und vor allem an der Betondecke des Tunnels gegeben. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, haben sich die Schienen allerdings nur auf einer Länge von 40 m verworfen. Damit haben sie der Hitze ungleich besser standgehalten, als anfangs angenommen worden war. Die Oberleitung ist auf einem längeren Stück des Schienenwegs heruntergefallen. Die Betonauskleidung des Tunnels, die 40 cm dick ist, wurde auf einer Länge von 300 m in Mitleidenschaft gezogen. An den schlimmsten Stellen sind von den genannten 40 cm immerhin 30 cm abgefallen. Unter Berücksichtigung anderer Schäden beläuft sich die Länge des zu reparierenden Tunnelstücks auf knapp 500 m. Die stählernen Sicherheitstüren, die vom Gleistunnel den Weg zum Arbeits- und Rettungstunnel sichern, sind durch das Feuer in ihrer Funktion gänzlich unbeschädigt geblieben. Zur Ursache des Brandes gibt es bislang keine offiziellen Erklärungen. Allerdings wird inoffiziell kaum ein Hehl daraus gemacht, daß Brandstiftung zu den besonders untersuchten Möglichkeiten zählt. Soweit es um die Brandbekämpfung geht, scheinen mehrere Lehren aus dem Vorgang gezogen zu werden. Zum einen hat es viel zu lange gedauert, bis die Feuermeldung, die von zwei Posten am Tunneleingang in Calais über Sprechfunk abgegeben wurde, die Lokomotive des Unglückszugs erreichte, die zu diesem Zeitpunkt schließlich schon 17 km tief in den Tunnel eingefahren war. Die beiden Posten hatten beobachtet, daß ein Lastkraftwagen in den offenen Waggons brannte. Die Sprechfunkverbindung läßt es bislang nicht zu, sofort direkten Kontakt mit der Lokomotive eines Zugs aufzunehmen. Zum zweiten ist von Bedeutung, daß das ursprüngliche Notfall-Konzept, brennende Züge wenn irgendmöglich nicht im Tunnel halten zu lassen, sondern bis zum Ausgang weiterzufahren, unter bestimmten Bedingungen nicht durchzuhalten ist. Im vorliegenden Fall ist die Lokomotive des Zugs durch die Hitze des Feuers so beschädigt worden, daß sie gegen den Willen des Fahrers stehenblieb. Außerdem hat sich unter den Einwirkungen der Flammen die Verbindungsplattform zwischen zwei Waggons gelöst. Sie fiel runter und hat dabei den Verlauf der Weiterfahrt abrupt gestört.
Das Notfall-Konzept muß verbessert werden. Schäden und Folgerungen aus dem Ärmelkanal-Tunnelbrand. Euro-Tunnel
Der Großbrand im Ärmelkanal-Tunnel hat beträchtliche Schäden an dem Bauwerk hinterlassen. Schäden hat es sowohl an den Schienen, der Oberleitung und vor allem an der Betondecke des Tunnels gegeben. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, haben sich die Schienen allerdings nur auf einer Länge von 40 m verworfen. Damit haben sie der Hitze ungleich besser standgehalten, als anfangs angenommen worden war. Die Oberleitung ist auf einem längeren Stück des Schienenwegs heruntergefallen. Die Betonauskleidung des Tunnels, die 40 cm dick ist, wurde auf einer Länge von 300 m in Mitleidenschaft gezogen. An den schlimmsten Stellen sind von den genannten 40 cm immerhin 30 cm abgefallen. Unter Berücksichtigung anderer Schäden beläuft sich die Länge des zu reparierenden Tunnelstücks auf knapp 500 m. Die stählernen Sicherheitstüren, die vom Gleistunnel den Weg zum Arbeits- und Rettungstunnel sichern, sind durch das Feuer in ihrer Funktion gänzlich unbeschädigt geblieben. Zur Ursache des Brandes gibt es bislang keine offiziellen Erklärungen. Allerdings wird inoffiziell kaum ein Hehl daraus gemacht, daß Brandstiftung zu den besonders untersuchten Möglichkeiten zählt. Soweit es um die Brandbekämpfung geht, scheinen mehrere Lehren aus dem Vorgang gezogen zu werden. Zum einen hat es viel zu lange gedauert, bis die Feuermeldung, die von zwei Posten am Tunneleingang in Calais über Sprechfunk abgegeben wurde, die Lokomotive des Unglückszugs erreichte, die zu diesem Zeitpunkt schließlich schon 17 km tief in den Tunnel eingefahren war. Die beiden Posten hatten beobachtet, daß ein Lastkraftwagen in den offenen Waggons brannte. Die Sprechfunkverbindung läßt es bislang nicht zu, sofort direkten Kontakt mit der Lokomotive eines Zugs aufzunehmen. Zum zweiten ist von Bedeutung, daß das ursprüngliche Notfall-Konzept, brennende Züge wenn irgendmöglich nicht im Tunnel halten zu lassen, sondern bis zum Ausgang weiterzufahren, unter bestimmten Bedingungen nicht durchzuhalten ist. Im vorliegenden Fall ist die Lokomotive des Zugs durch die Hitze des Feuers so beschädigt worden, daß sie gegen den Willen des Fahrers stehenblieb. Außerdem hat sich unter den Einwirkungen der Flammen die Verbindungsplattform zwischen zwei Waggons gelöst. Sie fiel runter und hat dabei den Verlauf der Weiterfahrt abrupt gestört.
Das Notfall-Konzept muß verbessert werden. Schäden und Folgerungen aus dem Ärmelkanal-Tunnelbrand. Euro-Tunnel
Blick durch die Wirtschaft ; 39 ; 12
1996
1 Seite
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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