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Aufzug - Vertikale Erschließung von Gebäuden
Das 'Vertikale Erschließen von Gebäuden' umfaßt sowohl Aufzüge für den Personentransport, Güteraufzüge als auch Kleingüteraufzüge (sog. Speiseaufzüge). Als Aufzugsantriebssysteme werden elektromechanische Antriebe mit Elektromotor und Stahlseilen eingesetzt. Daneben haben sich in Deutschland ab den 70er Jahren für Aufzüge bis max. 10 Haltestellen hydraulische Antriebe durchgesetzt. Vorteilhaft bei hydraulischen Antrieben ist, daß der Maschinenraum im Keller neben dem Aufzugsschacht liegt. Die Sicherheit bei Aufzügen wird durch die Einhaltung der Technischen Regeln für Aufzüge gewährleistet.. Die TRA 200 beschreibt die Personenaufzüge, die TRA 300 vereinfachte Güteraufzüge bis 2000 kg Tragfähigkeit und die TRA 400 Kleingüteraufzüge bis 300 kg Tragfähigkeit. Auch Unterfluraufzüge müssen nach der TRA 300 gebaut werden. Für den barrierefreien behindertengerechten Aufzug (vereinfachter Personenaufzug) gilt die TRA 1300. Beschrieben wird ein solcher Aufzug, der mit einer benötigten Schachtgrube von 0,2 m Tiefe besonders für den nachträglichen Einbau in ein Gebäude oder für den nachträglichen Anbau außen an das bestehende Gebäude geeignet ist. Der Aufzug wird mit einem tragenden Schachtgerüst geliefert. Der TRA 1300-Aufzug darf nur mit einer Fahrgeschwindigkeit von 0,2 m/sec betrieben werden, daher ist die Hubhöhe unbegrenzt. Mit einem Anschlußwert von nur 1,47 kW bis max 2 kW ist er ein Energiesparaufzug. Gemäß DIN 18025 ist er mit einem waagerechten Steuertableau im Fahrkorb ausgerüstet.
Aufzug - Vertikale Erschließung von Gebäuden
Das 'Vertikale Erschließen von Gebäuden' umfaßt sowohl Aufzüge für den Personentransport, Güteraufzüge als auch Kleingüteraufzüge (sog. Speiseaufzüge). Als Aufzugsantriebssysteme werden elektromechanische Antriebe mit Elektromotor und Stahlseilen eingesetzt. Daneben haben sich in Deutschland ab den 70er Jahren für Aufzüge bis max. 10 Haltestellen hydraulische Antriebe durchgesetzt. Vorteilhaft bei hydraulischen Antrieben ist, daß der Maschinenraum im Keller neben dem Aufzugsschacht liegt. Die Sicherheit bei Aufzügen wird durch die Einhaltung der Technischen Regeln für Aufzüge gewährleistet.. Die TRA 200 beschreibt die Personenaufzüge, die TRA 300 vereinfachte Güteraufzüge bis 2000 kg Tragfähigkeit und die TRA 400 Kleingüteraufzüge bis 300 kg Tragfähigkeit. Auch Unterfluraufzüge müssen nach der TRA 300 gebaut werden. Für den barrierefreien behindertengerechten Aufzug (vereinfachter Personenaufzug) gilt die TRA 1300. Beschrieben wird ein solcher Aufzug, der mit einer benötigten Schachtgrube von 0,2 m Tiefe besonders für den nachträglichen Einbau in ein Gebäude oder für den nachträglichen Anbau außen an das bestehende Gebäude geeignet ist. Der Aufzug wird mit einem tragenden Schachtgerüst geliefert. Der TRA 1300-Aufzug darf nur mit einer Fahrgeschwindigkeit von 0,2 m/sec betrieben werden, daher ist die Hubhöhe unbegrenzt. Mit einem Anschlußwert von nur 1,47 kW bis max 2 kW ist er ein Energiesparaufzug. Gemäß DIN 18025 ist er mit einem waagerechten Steuertableau im Fahrkorb ausgerüstet.
Aufzug - Vertikale Erschließung von Gebäuden
Stollberg, U. (Autor:in)
1997
7 Seiten, 1 Quelle
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Aufzug - Vertikale Erschliessung van Gebaeuden
British Library Conference Proceedings | 1997
|Die vertikale Erschliessung der Lebensraume durch Aufzugsanlagen
British Library Conference Proceedings | 2003
|Die Erschließung des Regensburger Domes durch horizontale Laufgänge und vertikale Treppenanlagen
UB Braunschweig | 2005
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