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Organisatorischer und rechtlicher Rahmen des Bauens in Frankreich
Trotz der Harmonisierung auf dem europäischen Baumarkt bleiben viele nationale Besonderheiten bestehen. Dieser Bericht gibt eine Übersicht über die allgemeine Praxis beim Bauen in Frankreich, beschreibt die Aufgabenfelder des Bauherren, des Beratenden Ingenieurs sowie des Bauunternehmers und geht insbesondere auf den Bauvertrag ein. Im Vergleich mit Deutschland sind z.T. erhebliche Unterschiede festzustellen. So hat der Beratende Ingenieur eine wesentlich stärkere Position in den Ausführungsphasen, der Bauherr greift kaum in das Baugeschehen ein. Öffentliche Kontrollfunktionen werden häufig von privatwirtschaftlichen Unternehmen wahrgenommen. Eine zehnjährige Gewährleistung für Gebäude jeglicher Art und eine Pflichtversicherung führen zu Versicherungskosten von bis zu 2 % der Auftragssumme. Bei der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben sind wettbewerbseinschränkende Vergabeverfahren üblich. Überwiegend werden Pauschalverträge abgeschlossen. Während in Deutschland allen Bauverträgen das Privatrecht (BGB oder VOB) zugrunde liegt, gilt in Frankreich für private Bauherren das bürgerliche Recht, für öffentliche Bauherren das Verwaltungsrecht.
Organisatorischer und rechtlicher Rahmen des Bauens in Frankreich
Trotz der Harmonisierung auf dem europäischen Baumarkt bleiben viele nationale Besonderheiten bestehen. Dieser Bericht gibt eine Übersicht über die allgemeine Praxis beim Bauen in Frankreich, beschreibt die Aufgabenfelder des Bauherren, des Beratenden Ingenieurs sowie des Bauunternehmers und geht insbesondere auf den Bauvertrag ein. Im Vergleich mit Deutschland sind z.T. erhebliche Unterschiede festzustellen. So hat der Beratende Ingenieur eine wesentlich stärkere Position in den Ausführungsphasen, der Bauherr greift kaum in das Baugeschehen ein. Öffentliche Kontrollfunktionen werden häufig von privatwirtschaftlichen Unternehmen wahrgenommen. Eine zehnjährige Gewährleistung für Gebäude jeglicher Art und eine Pflichtversicherung führen zu Versicherungskosten von bis zu 2 % der Auftragssumme. Bei der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben sind wettbewerbseinschränkende Vergabeverfahren üblich. Überwiegend werden Pauschalverträge abgeschlossen. Während in Deutschland allen Bauverträgen das Privatrecht (BGB oder VOB) zugrunde liegt, gilt in Frankreich für private Bauherren das bürgerliche Recht, für öffentliche Bauherren das Verwaltungsrecht.
Organisatorischer und rechtlicher Rahmen des Bauens in Frankreich
Kulick, R. (Autor:in) / Deigmöller, D. (Autor:in)
BW Bauwirtschaft ; 52 ; 24-28
1998
5 Seiten, 5 Bilder, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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