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Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Die neuen Landesbauordnungen und ihre Konsequenzen
Bis zum Ende des Jahres 1996 wurden die neuen Bauordnungen aller 16 Bundesländer verabschiedet. Dazu wurden die Gesetze auf der Grundlage der Musterbauordnung in der Fassung vom Dezember 1993 mit nachfolgend beschlossenen Änderungen novelliert. Ursache hierfür war zunächst die Umsetzung von der Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht. Um das Nebeneinander von europäischen und nationalen Produkten, Verwendbarkeitsnachweisen und Inhalten formal in den Griff zu bekommen, hat die ARGEBAU beschlossen, Begriffe und Verfahren einander anzugleichen. Bei Bauprodukten wird unterschieden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Die neue und die alte Fassung von Landesbauordnung und Bauproduktengesetz werden einander gegenübergestellt. Die Baupraxis benötigt nun klare Vorgaben für die Umsetzung der Landesbauordnungen im Bereich des Brandschutzes. Auch für die Genehmigungsverfahren gibt es Gesetzesänderungen, die zum Inhalt haben, daß die bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Wärme- und Schallschutzes nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Die Verantwortung wird damit unter anderem auf Sachverständige verschoben, für die aber noch kein Anforderungsprofil entwickelt worden ist.
Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Die neuen Landesbauordnungen und ihre Konsequenzen
Bis zum Ende des Jahres 1996 wurden die neuen Bauordnungen aller 16 Bundesländer verabschiedet. Dazu wurden die Gesetze auf der Grundlage der Musterbauordnung in der Fassung vom Dezember 1993 mit nachfolgend beschlossenen Änderungen novelliert. Ursache hierfür war zunächst die Umsetzung von der Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht. Um das Nebeneinander von europäischen und nationalen Produkten, Verwendbarkeitsnachweisen und Inhalten formal in den Griff zu bekommen, hat die ARGEBAU beschlossen, Begriffe und Verfahren einander anzugleichen. Bei Bauprodukten wird unterschieden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Die neue und die alte Fassung von Landesbauordnung und Bauproduktengesetz werden einander gegenübergestellt. Die Baupraxis benötigt nun klare Vorgaben für die Umsetzung der Landesbauordnungen im Bereich des Brandschutzes. Auch für die Genehmigungsverfahren gibt es Gesetzesänderungen, die zum Inhalt haben, daß die bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Wärme- und Schallschutzes nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Die Verantwortung wird damit unter anderem auf Sachverständige verschoben, für die aber noch kein Anforderungsprofil entwickelt worden ist.
Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Die neuen Landesbauordnungen und ihre Konsequenzen
Wesche, J. (Autor:in)
1998
5 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle, 3 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Landesbauordnungen und Baupolizei
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