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Anforderungen an die Wasserversorgung - Rechtsgrundlagen, Begriffe, Tips aus der Praxis, Ausblick
Die Kommunen sind verpflichtet, die Trinkwasser- und die Löschwasserversorgung von zusammenhängenden Baugebieten sicherzustellen. Die anzusetzende Löschwassermenge richtet sich nach der Art des Baugebietes. Reichen die für den Brandschutz aufgrund eines geringen Leitungsquerschnittes zur Verfügung stehenden Liefermengen nicht aus, so bietet sich die Vorhaltung eines Löschwasserreservoirs z.B. in Form eines unterirdischen Löschwasserbehälters an. Die notwendige Löschwassermenge muß anhand des Gefährdungsgrades des Objektes durch die für den Brandschutz zuständige Dienststelle festgelegt werden. Zur Versorgung lassen sich aber auch Brunnen heranziehen, wenn deren Ergiebigkeit den Löschwasserbedarf deckt. Die Anforderungen an Löschwasserbrunnen beschreibt DIN 14220. Herangezogen werden können aber auch die natürlichen offenen Gewässer. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, wie Altenheime, Krankenhäuser, holzverarbeitende Betriebe, Hochhäuser und Anlagen der chemischen Industrie benötigen eine über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserversorgung. Bekannte Objektschutzeinrichtungen sind Steigleitung, Sprinkleranlagen und Sprühwasserlöschanlagen. Bei den Steigleitung unterscheidet man die trockenen von den nassen Steigleitungen. Erstere ersparen lediglich der Feuerwehr das zeitaufwendige Verlegen einer Schlauchleitung bis zum Brandgeschoss. Eine Steigleitung 'nass' dagegen ist über eine eigene Druckerhöhungsanlage an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen und verfügt in jeder Etage über einen Wandhydrant mit angeschlossenem Schlauch und Stahlrohr. Eine dritte Variante ist die Steigleitung 'nass/trocken'. Das Einsatzgebiet der Sprinkleranlagen erstreckt sich über den Brandschutz für besondere Risiken bis hin zu wirkungsvollen Ersatzmaßnahmen, um Abweichungen vom Baurecht zu kompensieren, also genehmigungsfähig zu machen. Beim Einsatz der verschiedenen Doppelfassadentypen kann entsprechende Sprinklertechnik das Mittel sein, um daraus resultierende Risiken wirksam einzudämmen. Sprüwasserlöschanlagen unterscheiden sich von Sprinkleranlagen dadurch, daß die Sprühdüsen offen sind.
Anforderungen an die Wasserversorgung - Rechtsgrundlagen, Begriffe, Tips aus der Praxis, Ausblick
Die Kommunen sind verpflichtet, die Trinkwasser- und die Löschwasserversorgung von zusammenhängenden Baugebieten sicherzustellen. Die anzusetzende Löschwassermenge richtet sich nach der Art des Baugebietes. Reichen die für den Brandschutz aufgrund eines geringen Leitungsquerschnittes zur Verfügung stehenden Liefermengen nicht aus, so bietet sich die Vorhaltung eines Löschwasserreservoirs z.B. in Form eines unterirdischen Löschwasserbehälters an. Die notwendige Löschwassermenge muß anhand des Gefährdungsgrades des Objektes durch die für den Brandschutz zuständige Dienststelle festgelegt werden. Zur Versorgung lassen sich aber auch Brunnen heranziehen, wenn deren Ergiebigkeit den Löschwasserbedarf deckt. Die Anforderungen an Löschwasserbrunnen beschreibt DIN 14220. Herangezogen werden können aber auch die natürlichen offenen Gewässer. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, wie Altenheime, Krankenhäuser, holzverarbeitende Betriebe, Hochhäuser und Anlagen der chemischen Industrie benötigen eine über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserversorgung. Bekannte Objektschutzeinrichtungen sind Steigleitung, Sprinkleranlagen und Sprühwasserlöschanlagen. Bei den Steigleitung unterscheidet man die trockenen von den nassen Steigleitungen. Erstere ersparen lediglich der Feuerwehr das zeitaufwendige Verlegen einer Schlauchleitung bis zum Brandgeschoss. Eine Steigleitung 'nass' dagegen ist über eine eigene Druckerhöhungsanlage an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen und verfügt in jeder Etage über einen Wandhydrant mit angeschlossenem Schlauch und Stahlrohr. Eine dritte Variante ist die Steigleitung 'nass/trocken'. Das Einsatzgebiet der Sprinkleranlagen erstreckt sich über den Brandschutz für besondere Risiken bis hin zu wirkungsvollen Ersatzmaßnahmen, um Abweichungen vom Baurecht zu kompensieren, also genehmigungsfähig zu machen. Beim Einsatz der verschiedenen Doppelfassadentypen kann entsprechende Sprinklertechnik das Mittel sein, um daraus resultierende Risiken wirksam einzudämmen. Sprüwasserlöschanlagen unterscheiden sich von Sprinkleranlagen dadurch, daß die Sprühdüsen offen sind.
Anforderungen an die Wasserversorgung - Rechtsgrundlagen, Begriffe, Tips aus der Praxis, Ausblick
Czech, K.J. (Autor:in)
1998
13 Seiten, 5 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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