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Unter dem Begriff Unterfangungen werden alle Umbaumaßnahmen verstanden, mit denen eine bestehende Flachgründung gesichert wird. Dabei werden die Fundamentlasten der bestehenden Gründung auf eine neue, tieferliegende Gründung umgelagert. Wird unmittelbar neben einer bestehenden Gründung eine Baugrube ausgehoben, deren Aushubsohle tiefer als die bestehende Gründung liegt, so übernimmt die Unterfangung gleichzeitig die Funktion eines Baugrubenverbaus. Als Unterfahrungen werden Baumaßnahmen bezeichnet, bei denen unter bestehenden Bauwerken bzw. Gründungen Hohlräume, z.B. Tunnel, hergestellt werden, ohne daß die Bauwerkslasten durch die Überdeckung abgetragen werden können. Dabei müssen zusätzlich zur Unterfangung von Gründungen noch ganze Bauwerksteile abgefangen und auf neue Bauwerke umgelagert werden (z.B. auf eine Tunneldecke). Die rechtliche Problematik derartiger Bauwerke ist daraus zu ersehen, daß das BGB für diese Baumaßnahmen einen eigenen Paragraphen enthält. Dort heißt es im Paragraph 909: Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt wird. Es wurden Möglichkeiten für Unterfangungen bestehender Fundamente beschrieben, die meist gleichzeitig die Funktion einer Baugrubensicherung für eine tieferliegende Baugrube übernehmen müssen. Wesentlich bei der Ausführung ist, daß durch begleitende Messungen (Setzungsmessungen, Neigungsmessung, Rißvermessung usw.) der Erfolg der Arbeiten laufend überwacht wird, um auf Fehleinschätzungen frühzeitig reagieren zu können, Sie sind außerdem erforderlich, um unberechtigte Nachbaransprüche abwehren zu können.
Unter dem Begriff Unterfangungen werden alle Umbaumaßnahmen verstanden, mit denen eine bestehende Flachgründung gesichert wird. Dabei werden die Fundamentlasten der bestehenden Gründung auf eine neue, tieferliegende Gründung umgelagert. Wird unmittelbar neben einer bestehenden Gründung eine Baugrube ausgehoben, deren Aushubsohle tiefer als die bestehende Gründung liegt, so übernimmt die Unterfangung gleichzeitig die Funktion eines Baugrubenverbaus. Als Unterfahrungen werden Baumaßnahmen bezeichnet, bei denen unter bestehenden Bauwerken bzw. Gründungen Hohlräume, z.B. Tunnel, hergestellt werden, ohne daß die Bauwerkslasten durch die Überdeckung abgetragen werden können. Dabei müssen zusätzlich zur Unterfangung von Gründungen noch ganze Bauwerksteile abgefangen und auf neue Bauwerke umgelagert werden (z.B. auf eine Tunneldecke). Die rechtliche Problematik derartiger Bauwerke ist daraus zu ersehen, daß das BGB für diese Baumaßnahmen einen eigenen Paragraphen enthält. Dort heißt es im Paragraph 909: Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt wird. Es wurden Möglichkeiten für Unterfangungen bestehender Fundamente beschrieben, die meist gleichzeitig die Funktion einer Baugrubensicherung für eine tieferliegende Baugrube übernehmen müssen. Wesentlich bei der Ausführung ist, daß durch begleitende Messungen (Setzungsmessungen, Neigungsmessung, Rißvermessung usw.) der Erfolg der Arbeiten laufend überwacht wird, um auf Fehleinschätzungen frühzeitig reagieren zu können, Sie sind außerdem erforderlich, um unberechtigte Nachbaransprüche abwehren zu können.
Unterfangungen
Meininger, W. (Autor:in)
1999
17 Seiten, 10 Bilder, 2 Tabellen, 9 Quellen
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Deutsch
Wiley | 2003
Springer Verlag | 2024
|Springer Verlag | 2020
|Wiley | 2002
BAUAUSEÜHRUNG - Deformationsarme Unterfangungen
Online Contents | 1999
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