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Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe. Ihre Auswirkungen auf die Brandschadensanierung
Bei jedem Brand werden giftige Rauchgase freigesetzt. Jeder Brand zerstört Sachwerte. Jeder Brandschaden kann aufwendige Aufräumungs- und Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Im Zuge des gestiegenen Umweltbewußtseins in der Öffentlichkeit und angesichts verschärfter gesetzlicher Forderungen werden auch schon kleinere Brände als Umweltschäden eingestuft. Im Brandfall können eine Vielfalt von Schadstoffen entstehen. Für die Bewertung des Gefährdungspotentials ist allerdings neben der Menge auch die Mobilität der Schadstoffe und damit die Möglichkeit eines Transfers auf Personen und Umwelt entscheidend. Zudem ist wesentlich, ob die Schadstoffe in einer für den Menschen gefährlichen Form vorliegen. In den 'Empfehlungen zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden' des Bundesgesundheitsamtes ist festgeschrieben, daß optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen zu beseitigen sind. Untersuchungs- und Meßprogramme im Hinblick auf Dioxine im einzelnen Brandfall erübrigen sich damit. Die Empfehlungen haben seit ihrer Veröffentlichung 1990 nicht an Aktualität verloren und bilden auch die Basis für die 1998 in überarbeiteter Form herausgegebenen VdS-Richtlinien zur Brandschadensanierung. Mit den grundlegend überarbeiteten Richtlinien zur Brandschadensanierung, VdS 2357, 04/98, hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) insbesondere den inzwischen abgeschlossenen Arbeiten des AGS (Ausschuß für Gefahrstoffe) an einer TRGS 524 'Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen' (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Rechnung getragen. Die TRGS 524 versteht sich als Rahmenrichtlinie für alle Sanierungsarbeiten und fordert konkret dazu auf, detailliertere, dem Arbeitsschutz oder der Sicherheit dienende Festlegungen zu treffen. Dieser Herausforderung hat sich der GDV gestellt und mit den Richtlinien VdS 2357 ein Arbeitsinstrumentarium geschaffen, das den Anwendungsbereich Brandschadensanierung im Sinne der TRGS 524 konkretisiert und diese damit praxisgerecht ausfüllt. Abgestufte Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz für die Brandschadensanierung werden beschrieben.
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe. Ihre Auswirkungen auf die Brandschadensanierung
Bei jedem Brand werden giftige Rauchgase freigesetzt. Jeder Brand zerstört Sachwerte. Jeder Brandschaden kann aufwendige Aufräumungs- und Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Im Zuge des gestiegenen Umweltbewußtseins in der Öffentlichkeit und angesichts verschärfter gesetzlicher Forderungen werden auch schon kleinere Brände als Umweltschäden eingestuft. Im Brandfall können eine Vielfalt von Schadstoffen entstehen. Für die Bewertung des Gefährdungspotentials ist allerdings neben der Menge auch die Mobilität der Schadstoffe und damit die Möglichkeit eines Transfers auf Personen und Umwelt entscheidend. Zudem ist wesentlich, ob die Schadstoffe in einer für den Menschen gefährlichen Form vorliegen. In den 'Empfehlungen zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden' des Bundesgesundheitsamtes ist festgeschrieben, daß optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen zu beseitigen sind. Untersuchungs- und Meßprogramme im Hinblick auf Dioxine im einzelnen Brandfall erübrigen sich damit. Die Empfehlungen haben seit ihrer Veröffentlichung 1990 nicht an Aktualität verloren und bilden auch die Basis für die 1998 in überarbeiteter Form herausgegebenen VdS-Richtlinien zur Brandschadensanierung. Mit den grundlegend überarbeiteten Richtlinien zur Brandschadensanierung, VdS 2357, 04/98, hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) insbesondere den inzwischen abgeschlossenen Arbeiten des AGS (Ausschuß für Gefahrstoffe) an einer TRGS 524 'Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen' (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Rechnung getragen. Die TRGS 524 versteht sich als Rahmenrichtlinie für alle Sanierungsarbeiten und fordert konkret dazu auf, detailliertere, dem Arbeitsschutz oder der Sicherheit dienende Festlegungen zu treffen. Dieser Herausforderung hat sich der GDV gestellt und mit den Richtlinien VdS 2357 ein Arbeitsinstrumentarium geschaffen, das den Anwendungsbereich Brandschadensanierung im Sinne der TRGS 524 konkretisiert und diese damit praxisgerecht ausfüllt. Abgestufte Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz für die Brandschadensanierung werden beschrieben.
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe. Ihre Auswirkungen auf die Brandschadensanierung
Roßmann, G. (Autor:in)
Schadenprisma ; 28 ; 4-13
1999
10 Seiten, 7 Bilder, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Neue technische Regeln für Gefahrstoffe
IuD Bahn | 1999
|UMWELT - Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe
Online Contents | 1999
|Leitlinie zur Brandschadensanierung
IuD Bahn | 1994
|Neue Technische Regeln für Biogase
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