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Bei der am 1.1. 1999 in Kraft getretenen Arbeitsstättenverordnung für Österreich lösen flexible Bestimmungen starre Detailregelungen ab, wobei die bisherigen Schutzziele erhalten bleiben. Weitere Kennzeichen der neuen Verordnung über die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind die Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften und die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch praxisnahe Ausnahmebestimmungen. In der Verordnung wird u.a. die bauliche Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen neu geregelt. Außerdem ist festgelegt, daß bei der Planung neuer Arbeitsstätten die mögliche Beschäftigung von Behinderten berücksichtigt werden muß. Raumhöhen, Fluchtwege, Ausgänge und Treppen wurden weitestgehend an die österreichische Bauordnung angepaßt. Die Gestaltung eines Arbeitsraumes wird daran orientiert, wie lange die Beschäftigten darin täglich arbeiten. Erstmals ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben und mindestens einmal im Jahr ist eine Brandschutzübung durchzuführen. Durch Übergangsbestimmungen wird gewährleistet, daß bereits bestehende Arbeitsstätten ohne Nachrüstung oder Anpassung weiterhin unverändert genutzt werden können, sofern keine Personen gefährdet werden.
Bei der am 1.1. 1999 in Kraft getretenen Arbeitsstättenverordnung für Österreich lösen flexible Bestimmungen starre Detailregelungen ab, wobei die bisherigen Schutzziele erhalten bleiben. Weitere Kennzeichen der neuen Verordnung über die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind die Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften und die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch praxisnahe Ausnahmebestimmungen. In der Verordnung wird u.a. die bauliche Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen neu geregelt. Außerdem ist festgelegt, daß bei der Planung neuer Arbeitsstätten die mögliche Beschäftigung von Behinderten berücksichtigt werden muß. Raumhöhen, Fluchtwege, Ausgänge und Treppen wurden weitestgehend an die österreichische Bauordnung angepaßt. Die Gestaltung eines Arbeitsraumes wird daran orientiert, wie lange die Beschäftigten darin täglich arbeiten. Erstmals ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben und mindestens einmal im Jahr ist eine Brandschutzübung durchzuführen. Durch Übergangsbestimmungen wird gewährleistet, daß bereits bestehende Arbeitsstätten ohne Nachrüstung oder Anpassung weiterhin unverändert genutzt werden können, sofern keine Personen gefährdet werden.
Neue Arbeitsstättenverordnung
Jenner, P. (Autor:in)
Sichere Arbeit ; 26-29
1999
4 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Anwendung der Arbeitsstättenverordnung auf Baustellen
Online Contents | 1995
Neue Anwendungen - neue Regelwerke - neue BRB-Richtlinien
Tema Archiv | 2006
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