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Planung und Einbau von Feuerschutztüren und -toren. Porenbeton
Porenbeton erfüllt die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F180 ohne weitere Zusatzmaßnahmen und bildet im Brandfall weder Rauch noch toxische Gase. Daher eignet er sich für Brandwände in Gebäuden zur Verhinderung der Feuerausbreitung. Je nach Anforderungen der Industriebaurichtlinien der Länder und der Brandschaden-Versicherer sind dabei verschiedene Ausführungen gebräuchlich. Feuerschutzabschlüsse wie Drehflügeltüren, Schiebetüren und Schiebetore werden zum Nachweis der Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102 geprüft, wobei in Deutschland nur T30 und T90 verbreitet sind. Für die Planung und den Einbau solcher Schutztüren in Porenbeton sind einige Faktoren zu beachten: Das Mauerwerk muß nach DIN 4165 mindestens die Festigkeitsklasse 4 aufweisen. Geprüft wird immer die größtmögliche Feuerschutztür, kleinere sind damit automatisch zugelassen. Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen überprüft eine anerkannte Prüfstelle, der Nachweis wird auf einem geprägten Schild erbracht. Neben den erforderlichen Wanddicken und Wandfestigkeiten muß auch die Befestigung der Zarge festgelegten Normen entsprechen. Ein tabellarischer Überblick zeigt, welche Werte im einzelnen mindestens einzuhalten sind. Bei größeren Öffnungen muß ein Standsicherheitsnachweis für den 'kalten' Zustand erbracht werden. Baurichtmaße aus den Zulassungebescheiden sind einzuhalten, auch Zubehörteile, Korrosionsschutz, Türschließeinstellungen und Federbandeinstellungen müssen vorschriftsgemäß sein. Für den Einbau in Porenbeton sind Eckzargen, Eckzargen mit Gegenzange und Umfassungszargen möglich, die Zargen müssen mit einem zugelassenen Dübelsystem verankert sein.
Planung und Einbau von Feuerschutztüren und -toren. Porenbeton
Porenbeton erfüllt die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F180 ohne weitere Zusatzmaßnahmen und bildet im Brandfall weder Rauch noch toxische Gase. Daher eignet er sich für Brandwände in Gebäuden zur Verhinderung der Feuerausbreitung. Je nach Anforderungen der Industriebaurichtlinien der Länder und der Brandschaden-Versicherer sind dabei verschiedene Ausführungen gebräuchlich. Feuerschutzabschlüsse wie Drehflügeltüren, Schiebetüren und Schiebetore werden zum Nachweis der Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102 geprüft, wobei in Deutschland nur T30 und T90 verbreitet sind. Für die Planung und den Einbau solcher Schutztüren in Porenbeton sind einige Faktoren zu beachten: Das Mauerwerk muß nach DIN 4165 mindestens die Festigkeitsklasse 4 aufweisen. Geprüft wird immer die größtmögliche Feuerschutztür, kleinere sind damit automatisch zugelassen. Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen überprüft eine anerkannte Prüfstelle, der Nachweis wird auf einem geprägten Schild erbracht. Neben den erforderlichen Wanddicken und Wandfestigkeiten muß auch die Befestigung der Zarge festgelegten Normen entsprechen. Ein tabellarischer Überblick zeigt, welche Werte im einzelnen mindestens einzuhalten sind. Bei größeren Öffnungen muß ein Standsicherheitsnachweis für den 'kalten' Zustand erbracht werden. Baurichtmaße aus den Zulassungebescheiden sind einzuhalten, auch Zubehörteile, Korrosionsschutz, Türschließeinstellungen und Federbandeinstellungen müssen vorschriftsgemäß sein. Für den Einbau in Porenbeton sind Eckzargen, Eckzargen mit Gegenzange und Umfassungszargen möglich, die Zargen müssen mit einem zugelassenen Dübelsystem verankert sein.
Planung und Einbau von Feuerschutztüren und -toren. Porenbeton
Flassenberg, G. (Autor:in)
Industriebau ; 45 ; 30-34
1999
4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle, 8 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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