Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Regelungen der Baustellenverordnung und praktische Erfahrungen
Um die Arbeitssituation auf Baustellen deutlich zu verbessern und die Arbeitsschutzbestimmungen für Baustellen innerhalb der EU zu harmonisieren wurde im Juni 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (die sogenannte Baustellenrichtlinie) verabschiedet. Die Richtlinie ist für die Mitgliedsstaaten verbindliches Recht und in nationales Recht umzusetzen. Am 21. August 1996 trat in Deutschland das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft, welches die Grundpflichten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt. Damit wurde einerseits die EG-Rahmenrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt; gleichzeitig bietet das Arbeitsschutzgesetz mit dem Paragraph 19 die Grundlage für die Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur Rahmenrichtlinie. Der Beitrag beschreibt bzw. erläutert die Bestimmungen der Baustellenverordnung im Einzelnen. Paragraph 1 regelt Ziele und Begriffe der Verordnung und beschreibt damit den Geltungsbereich. Paragraph 2 regelt die Maßnahmen in der Phase der Planung der Ausführung des Bauvorhabens. Paragraph 3 trifft die Regelung zur Koordinierung auf Baustellen. Paragraph 4 legt fest, daß der Bauherr die Maßnahmen nach Paragraph 2 und Paragraph 3 Abs. 1 Satz 1 zu treffen hat. Paragraph 5 bestimmt die Pflichten der Arbeitgeber. Paragraph 6 bestimmt die Pflichten sonstiger Personen. Paragraph 7 enthält die Bußgeld- und Strafvorschriften. Paragraph 8 regelt das Inkrafttreten. Anhang I dient der Umsetzung von Anhang III der Baustellenrichtlinie und führt die Angaben auf, die in die Vorankündigung aufzunehmen sind (z.B. Ort der Baustelle, Name und Anschrift des Bauherrn, Art des Bauvorhabens, Beginn und Dauer der Arbeiten etc.). Der Anhang II führt Bauarbeiten auf, die im Sinne der Verordnung mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden sind. Abschließend werden im Beitrag praktische Erfahrungen aufgezeigt, die auf einer Reihe von Musterbaustellen gemacht worden sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Regelungen der Baustellenverordnung und praktische Erfahrungen
Um die Arbeitssituation auf Baustellen deutlich zu verbessern und die Arbeitsschutzbestimmungen für Baustellen innerhalb der EU zu harmonisieren wurde im Juni 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (die sogenannte Baustellenrichtlinie) verabschiedet. Die Richtlinie ist für die Mitgliedsstaaten verbindliches Recht und in nationales Recht umzusetzen. Am 21. August 1996 trat in Deutschland das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft, welches die Grundpflichten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt. Damit wurde einerseits die EG-Rahmenrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt; gleichzeitig bietet das Arbeitsschutzgesetz mit dem Paragraph 19 die Grundlage für die Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur Rahmenrichtlinie. Der Beitrag beschreibt bzw. erläutert die Bestimmungen der Baustellenverordnung im Einzelnen. Paragraph 1 regelt Ziele und Begriffe der Verordnung und beschreibt damit den Geltungsbereich. Paragraph 2 regelt die Maßnahmen in der Phase der Planung der Ausführung des Bauvorhabens. Paragraph 3 trifft die Regelung zur Koordinierung auf Baustellen. Paragraph 4 legt fest, daß der Bauherr die Maßnahmen nach Paragraph 2 und Paragraph 3 Abs. 1 Satz 1 zu treffen hat. Paragraph 5 bestimmt die Pflichten der Arbeitgeber. Paragraph 6 bestimmt die Pflichten sonstiger Personen. Paragraph 7 enthält die Bußgeld- und Strafvorschriften. Paragraph 8 regelt das Inkrafttreten. Anhang I dient der Umsetzung von Anhang III der Baustellenrichtlinie und führt die Angaben auf, die in die Vorankündigung aufzunehmen sind (z.B. Ort der Baustelle, Name und Anschrift des Bauherrn, Art des Bauvorhabens, Beginn und Dauer der Arbeiten etc.). Der Anhang II führt Bauarbeiten auf, die im Sinne der Verordnung mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden sind. Abschließend werden im Beitrag praktische Erfahrungen aufgezeigt, die auf einer Reihe von Musterbaustellen gemacht worden sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Regelungen der Baustellenverordnung und praktische Erfahrungen
Steinborn, V. (Autor:in)
1998
9 Seiten, 1 Tabelle
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Deutsch
Die Baustellenverordnung - praktische Erfahrungen bei der Anwendung
DataCite | 1999
|