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Gußasphaltestriche. Oberflächenschutz für Böden in verfahrenstechnischen Anlagen
Ziel der DIN 28052 'Oberflächenschutz mit nicht metallischen Werkstoffen für Bauteile aus Beton in verfahrenstechnischen Anlagen' ist es, die Prüfzeugnisse zu ersetzen und für alle Systeme gleiche Anforderungen und Prüfverfahren zu beschreiben. Die Norm beschreibt Beschichtungen, Auskleidungen und kombinierte Beläge. Da nicht nur die Böden in verfahrenstechnischen Anlagen geschützt werden müssen und austretende wassergefährdende Stoffe nicht in Boden und Grundwasser eindringen dürfen, muß die Beschichtung auch flüssigkeitsundurchlässig sein. Für die Beschichtung von Böden in verfahrenstechnischen Anlagen ist daher mindestens der Standard zu fordern, der auch für die Abdichtung von Bauwerken gilt. Darüberhinaus sind weitere Anforderungen in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen zu stellen. Die Gußasphaltestriche eignen sich für horizontale und schwach geneigte Flächen, d.h. auf Böden in Laboratorien, Lagern und Produktionsräumen. Auf Rampen von Parkdecks und Tiefgaragen sind Gußasphaltbeläge schon erfolgreich bis etwa 18 % Neigung eingesetzt worden. Mit den Prüfungen B1 bis B6 wird die Medienbeständigkeit der Beschichtung bei unterschiedlichen Bedingungen bzw nach unterschiedlichen Vorbelastungen geprüft. Gußasphalt ist beständig gegen viele Laugen, Säuren und Salzlösungen, aber nicht beständig gegen Lösemittel und niedrigviskose Destillate aus Erdöl. Hier werden in der Praxis lösemittel- und kraftstoffbeständige Beschichtungen auf Gußasphaltestrichen eingesetzt. Geeignet auf Gußasphaltestrichen sind Beschichtungen auf Basis von Polyurethan und Kombinationen aus PU und Epoxidharzen.
Gußasphaltestriche. Oberflächenschutz für Böden in verfahrenstechnischen Anlagen
Ziel der DIN 28052 'Oberflächenschutz mit nicht metallischen Werkstoffen für Bauteile aus Beton in verfahrenstechnischen Anlagen' ist es, die Prüfzeugnisse zu ersetzen und für alle Systeme gleiche Anforderungen und Prüfverfahren zu beschreiben. Die Norm beschreibt Beschichtungen, Auskleidungen und kombinierte Beläge. Da nicht nur die Böden in verfahrenstechnischen Anlagen geschützt werden müssen und austretende wassergefährdende Stoffe nicht in Boden und Grundwasser eindringen dürfen, muß die Beschichtung auch flüssigkeitsundurchlässig sein. Für die Beschichtung von Böden in verfahrenstechnischen Anlagen ist daher mindestens der Standard zu fordern, der auch für die Abdichtung von Bauwerken gilt. Darüberhinaus sind weitere Anforderungen in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen zu stellen. Die Gußasphaltestriche eignen sich für horizontale und schwach geneigte Flächen, d.h. auf Böden in Laboratorien, Lagern und Produktionsräumen. Auf Rampen von Parkdecks und Tiefgaragen sind Gußasphaltbeläge schon erfolgreich bis etwa 18 % Neigung eingesetzt worden. Mit den Prüfungen B1 bis B6 wird die Medienbeständigkeit der Beschichtung bei unterschiedlichen Bedingungen bzw nach unterschiedlichen Vorbelastungen geprüft. Gußasphalt ist beständig gegen viele Laugen, Säuren und Salzlösungen, aber nicht beständig gegen Lösemittel und niedrigviskose Destillate aus Erdöl. Hier werden in der Praxis lösemittel- und kraftstoffbeständige Beschichtungen auf Gußasphaltestrichen eingesetzt. Geeignet auf Gußasphaltestrichen sind Beschichtungen auf Basis von Polyurethan und Kombinationen aus PU und Epoxidharzen.
Gußasphaltestriche. Oberflächenschutz für Böden in verfahrenstechnischen Anlagen
Peffekoven, W. (Autor:in)
Chemie Anlagen und Verfahren ; 32 ; 24-26
1999
3 Seiten, 2 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
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