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In den Regelwerken des aktuellen Umweltrechts wird vom Gesetzgeber die Ausführung bestimmter Tätigkeiten durch anerkannte Fachbetriebe vorgeschrieben. Für den Bau von Oberflächen- und Basisabdichtungen (Leistungsgruppe B1) und den Bau vertikaler Abdichtungen (Leistungsgruppe B2) werden die von der Überwachungsgesellschaft 'Bauen für den Umweltschutz' erarbeiteten Anforderungen für die Anerkennung als Fachbetrieb vorgestellt. Wesentliche Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten sind in den TA Abfall und TA Siedlungsabfall enthalten. Vergleichende Bewertungen von Dichtungssystemen wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik durch den Arbeitskreis 'Grundsätze der Deponietechnik und Sicherung von Altlasten' erarbeitet. Abdichtsysteme für Deponien müssen beständig gegenüber chemisch-physikalischen Beanspruchungen sein, ein ausreichendes Verformungsvermögen besitzen, ein ausreichendes Stoffrückhaltevermögen der Basisdichtung aufweisen und beständig gegenüber Einwirkungen aus Folgenutzungen und Erosionsvorgängen sein. Unverzichtbare Elemente eines Deponieabdichtsystems sind die geologische Barriere, die Basisabdichtung, eine vorgegebene Vorbehandlung und Einbautechnik des Abfalls sowie die Oberflächenabdichtung. Die von den Baubetrieben für Oberflächenabdichtung, Basisabdichtung und Sonderlösungen zu beachtenden Anforderungen werden umfassend vorgestellt. Der Bau vertikaler Abdichtungen dient als Sicherungstechnologie bei der Abdichtung von Deponien und Altlasten. Mit dem Einbringen von verikalen Abdichtungen werden durch Unterbindung der Schadstofftransportvorgänge Emissionen verhindert. Die für das Einbringen der Dichtungen erforderlichen Verfahren wie Bodenverdrängung (Schmalwand, Spundwand, gerammte Schlitzwand), Bodenaushub (Einphasen- und Zweiphasenschlitzwand, Schlitzwand mit Kombinationsdichtung, überschnittene Bohrpfahlwand) und Bodenverfestigung (Injektionswand, Hochdruckinjektionswand, Gefrierwand) werden vorgestellt. (wird fortgesetzt).
In den Regelwerken des aktuellen Umweltrechts wird vom Gesetzgeber die Ausführung bestimmter Tätigkeiten durch anerkannte Fachbetriebe vorgeschrieben. Für den Bau von Oberflächen- und Basisabdichtungen (Leistungsgruppe B1) und den Bau vertikaler Abdichtungen (Leistungsgruppe B2) werden die von der Überwachungsgesellschaft 'Bauen für den Umweltschutz' erarbeiteten Anforderungen für die Anerkennung als Fachbetrieb vorgestellt. Wesentliche Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten sind in den TA Abfall und TA Siedlungsabfall enthalten. Vergleichende Bewertungen von Dichtungssystemen wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik durch den Arbeitskreis 'Grundsätze der Deponietechnik und Sicherung von Altlasten' erarbeitet. Abdichtsysteme für Deponien müssen beständig gegenüber chemisch-physikalischen Beanspruchungen sein, ein ausreichendes Verformungsvermögen besitzen, ein ausreichendes Stoffrückhaltevermögen der Basisdichtung aufweisen und beständig gegenüber Einwirkungen aus Folgenutzungen und Erosionsvorgängen sein. Unverzichtbare Elemente eines Deponieabdichtsystems sind die geologische Barriere, die Basisabdichtung, eine vorgegebene Vorbehandlung und Einbautechnik des Abfalls sowie die Oberflächenabdichtung. Die von den Baubetrieben für Oberflächenabdichtung, Basisabdichtung und Sonderlösungen zu beachtenden Anforderungen werden umfassend vorgestellt. Der Bau vertikaler Abdichtungen dient als Sicherungstechnologie bei der Abdichtung von Deponien und Altlasten. Mit dem Einbringen von verikalen Abdichtungen werden durch Unterbindung der Schadstofftransportvorgänge Emissionen verhindert. Die für das Einbringen der Dichtungen erforderlichen Verfahren wie Bodenverdrängung (Schmalwand, Spundwand, gerammte Schlitzwand), Bodenaushub (Einphasen- und Zweiphasenschlitzwand, Schlitzwand mit Kombinationsdichtung, überschnittene Bohrpfahlwand) und Bodenverfestigung (Injektionswand, Hochdruckinjektionswand, Gefrierwand) werden vorgestellt. (wird fortgesetzt).
Leistungsspektrum anerkannter Fachbetriebe in den Arbeitsbereichen des Deponiebaus und der Altlastensanierung
Plaum, S. (Autor:in)
Altlastenspektrum ; 4 ; 298-299
1995
2 Seiten, 1 Bild
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