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Bis auf die Nebenbestimmungen bei der Erteilung von Wasserrechten gibt es bislang kaum konkrete Empfehlungen oder Richtlinien für die Gestaltung der Geländeoberfläche und die Durchführung von Baumaßnahmen in der Schutzzone 1 von Grundwassergewinnungsanlagen. Mit den DVGW Arbeitsblättern W 101 'Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, 1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser' und W 122 'Abschlußbauwerke für Brunnen der Wassergewinnung' wurden den Planern von Wassergewinnungsanlagen Arbeitsmittel bereitgestellt, die den bestehenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz des Grundwassers Rechnung tragen. Die neue Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete zielt darauf ab, Restrisiken für die Gewässer weiter zu vermindern oder ganz auszuschließen. Durch den in W 101 enthaltenen Katalog gefährlicher Handlungen, Einrichtungen und Vorgänge sowie durch die dort aufgeführten betrieblichen Schutzmaßnahmen werden auch Richtlinien für die Gestaltung von Brunnenstandorten und Rahmenbedingungen für die Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich von Brunnenstandorten vorgegeben. Die in W 122 ausgeführten Gestaltungshinweise und Ausführungsbeispiele beschränken sich im Einklang mit dem Geltungsbereich des Arbeitsblattes auf das Abschlußbauwerk. Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen bei der Neuplanung, der Erweiterung und der Sanierung von Trinkwassergewinnungsanlagen wird mit praktischen Beispielen versucht, die in der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete enthaltenen Hinweise und Bestimmungen als Ergänzung zu den Ausführungen im Arbeitsblatt W 122 auf das Brunnengelände (Zone 1) und auch die Schutzzone 2 anzuwenden.
Bis auf die Nebenbestimmungen bei der Erteilung von Wasserrechten gibt es bislang kaum konkrete Empfehlungen oder Richtlinien für die Gestaltung der Geländeoberfläche und die Durchführung von Baumaßnahmen in der Schutzzone 1 von Grundwassergewinnungsanlagen. Mit den DVGW Arbeitsblättern W 101 'Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, 1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser' und W 122 'Abschlußbauwerke für Brunnen der Wassergewinnung' wurden den Planern von Wassergewinnungsanlagen Arbeitsmittel bereitgestellt, die den bestehenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz des Grundwassers Rechnung tragen. Die neue Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete zielt darauf ab, Restrisiken für die Gewässer weiter zu vermindern oder ganz auszuschließen. Durch den in W 101 enthaltenen Katalog gefährlicher Handlungen, Einrichtungen und Vorgänge sowie durch die dort aufgeführten betrieblichen Schutzmaßnahmen werden auch Richtlinien für die Gestaltung von Brunnenstandorten und Rahmenbedingungen für die Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich von Brunnenstandorten vorgegeben. Die in W 122 ausgeführten Gestaltungshinweise und Ausführungsbeispiele beschränken sich im Einklang mit dem Geltungsbereich des Arbeitsblattes auf das Abschlußbauwerk. Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen bei der Neuplanung, der Erweiterung und der Sanierung von Trinkwassergewinnungsanlagen wird mit praktischen Beispielen versucht, die in der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete enthaltenen Hinweise und Bestimmungen als Ergänzung zu den Ausführungen im Arbeitsblatt W 122 auf das Brunnengelände (Zone 1) und auch die Schutzzone 2 anzuwenden.
Gestaltungskriterien für Brunnenstandorte
Rubbert, W. (Autor:in)
bbr, Wasser und Rohrbau ; 48 ; 23-27
1997
5 Seiten, 6 Bilder, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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