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Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) aus Sicht des Gewässerschutzes
Am 30.10.1996 trat die Richtlinie des Rates vom 24.9.1996 (IVU-Richtlinie) in Kraft. Mit ihr soll eine EG-weite Harmonisierung des Industrieanlagenzulassungsrechtes erreicht werden. Bis spätestens drei Jahre nach der Veröffentlichung müssen die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung erlassen. Zielsetzung und allgemeine Konzeption der Richtlinie werden dargestellt. Das gemeinschaftliche Zulassungsrecht soll durch einen integrierten Ansatz auf eine neue Grundlage gestellt, die bestehenden EG-Richlinien zur Luftreinhaltung und zum Gewässerschutz abgelöst und um Regelungen zur Abfallvermeidung und-verwertung ergänzt werden. Damit soll die Verlagerung von Schadstoffen in andere Umweltmedien vermieden und die für die Umwelt als ganzes besten Lösungen gewählt werden. Die wesentlichen Elemente des IVU-Zulassungsverfahrens werden erläutert. Auf Geltungsbereich, verfahrensrechtliche Regelungen, materiell-inhaltliche Regelungen und Beziehungen zu anderen EU-Richtlinien wird eingegangen. Ein Problem wird darin gesehen, daß die IVU-Richtlinie auf industrielle Großanlagen beschränkt ist, wodurch eine unerwünschte Ungleichbehandlung entsteht. Die Kommission beabsichtigt daher, eine weitere Richtlinie für kleinere Industrieanlagen auszuarbeiten.
Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) aus Sicht des Gewässerschutzes
Am 30.10.1996 trat die Richtlinie des Rates vom 24.9.1996 (IVU-Richtlinie) in Kraft. Mit ihr soll eine EG-weite Harmonisierung des Industrieanlagenzulassungsrechtes erreicht werden. Bis spätestens drei Jahre nach der Veröffentlichung müssen die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung erlassen. Zielsetzung und allgemeine Konzeption der Richtlinie werden dargestellt. Das gemeinschaftliche Zulassungsrecht soll durch einen integrierten Ansatz auf eine neue Grundlage gestellt, die bestehenden EG-Richlinien zur Luftreinhaltung und zum Gewässerschutz abgelöst und um Regelungen zur Abfallvermeidung und-verwertung ergänzt werden. Damit soll die Verlagerung von Schadstoffen in andere Umweltmedien vermieden und die für die Umwelt als ganzes besten Lösungen gewählt werden. Die wesentlichen Elemente des IVU-Zulassungsverfahrens werden erläutert. Auf Geltungsbereich, verfahrensrechtliche Regelungen, materiell-inhaltliche Regelungen und Beziehungen zu anderen EU-Richtlinien wird eingegangen. Ein Problem wird darin gesehen, daß die IVU-Richtlinie auf industrielle Großanlagen beschränkt ist, wodurch eine unerwünschte Ungleichbehandlung entsteht. Die Kommission beabsichtigt daher, eine weitere Richtlinie für kleinere Industrieanlagen auszuarbeiten.
Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) aus Sicht des Gewässerschutzes
Kaltenmeier, D. (Autor:in)
Korrespondenz Abwasser ; 44 ; 1029-1036
1997
6 Seiten, 4 Bilder, 16 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lizenz , Schadstoffemission , Umweltverschmutzung , Luftverschmutzung , Wasserverschmutzung , Schadstoff , Europäische Gemeinschaft , EG-Richtlinie , Richtlinie , Umweltbeeinflussung , Umweltfreundlichkeit , Umweltpolitik , Umweltschutz , Abfallverwertung , Wirtschaftsrecht , Gesetz (Recht) , Genehmigungsverfahren
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