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Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. März 2004
Gegenstand der Dissertation ist die Untersuchung des rechtlichen Rahmens für den Hochwasserschutz im gemeindlichen Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. März 2004. Dabei bewegt sich der Hochwasserschutz als Querschnittsaufgabe im Spannungsfeld der verschiedenen Planungsebenen (z. B. §§ 31 Abs. 2, 32 Abs. 1 Satz 2 WHG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ROG) mitsamt der kommunalen Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV). Der Hochwasserschutz ist essentieller Belang für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB. Bereits nach geltender Rechtslage bietet das Bauplanungsrecht für einen umfassenden Hochwasserschutz ein sachgerechtes Instrumentarium. Zielführend ist eine enge Zusammenarbeit der bauleitplanenden Gemeinde (§ 1 Abs. 2 BauGB) mit der Wasserwirtschaftsverwaltung (Art. 75 Abs. 2 BayWG) und der Regionalplanung (§ 9 ROG), um konfligierende Anliegen präventiv angehen zu können. Überschwemmungsschaden kann aufgrund der Verortung von Baugebieten in der Bebauungsplanung in aller Regel zu keiner Amtshaftung der Gemeinde nach Art. 34 GG, § 839 BGB führen.
Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. März 2004
Gegenstand der Dissertation ist die Untersuchung des rechtlichen Rahmens für den Hochwasserschutz im gemeindlichen Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. März 2004. Dabei bewegt sich der Hochwasserschutz als Querschnittsaufgabe im Spannungsfeld der verschiedenen Planungsebenen (z. B. §§ 31 Abs. 2, 32 Abs. 1 Satz 2 WHG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ROG) mitsamt der kommunalen Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV). Der Hochwasserschutz ist essentieller Belang für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB. Bereits nach geltender Rechtslage bietet das Bauplanungsrecht für einen umfassenden Hochwasserschutz ein sachgerechtes Instrumentarium. Zielführend ist eine enge Zusammenarbeit der bauleitplanenden Gemeinde (§ 1 Abs. 2 BauGB) mit der Wasserwirtschaftsverwaltung (Art. 75 Abs. 2 BayWG) und der Regionalplanung (§ 9 ROG), um konfligierende Anliegen präventiv angehen zu können. Überschwemmungsschaden kann aufgrund der Verortung von Baugebieten in der Bebauungsplanung in aller Regel zu keiner Amtshaftung der Gemeinde nach Art. 34 GG, § 839 BGB führen.
Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. März 2004
Kern, Michael (Autor:in)
2005
Online-Ressource (PDF-Datei: V, 197 S., 491 KB)
Hochschulschrift
Elektronische Ressource
Deutsch
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