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Nichtrostende Stähle nach der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z‐30.3‐6
Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung der nichtrostenden Stähle im Bauwesen. In der DDR blieb die Verwendung von nichtrostenden Stählen überwiegend auf die klassischen Gebiete, wie den Chemieanlagenbau, die Kraftwerkstechnik, die lebensmittelverarbeitende Industrie und die Medizintechnik, beschränkt. In den Haushalten kamen diese Stähle hauptsächlich in Waschmaschinen, bei Bestecken und für Gehäuse von Armbanduhren zum Einsatz. Eine Verwendung für tragende Bauteile in Bauwerken blieb aus Kostengründen untergeordnet. Deshalb hat es eine mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung „Nichtrostender Stähle“ vergleichbare Regelung in der DDR nicht gegeben. Drähte aus nichtrostenden Stählen für hochfeste Zugglieder sind in DIN EN 10 264–4 geregelt. Da aber weder DIN 18 800–1 noch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung [3] den Tragfähigkeitsnachweis regelt, bedürfen hochfeste Zugglieder aus nichtrostendem Stahl als Verwendbarkeitsnachweis im Bauwesen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall.
Nichtrostende Stähle nach der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z‐30.3‐6
Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung der nichtrostenden Stähle im Bauwesen. In der DDR blieb die Verwendung von nichtrostenden Stählen überwiegend auf die klassischen Gebiete, wie den Chemieanlagenbau, die Kraftwerkstechnik, die lebensmittelverarbeitende Industrie und die Medizintechnik, beschränkt. In den Haushalten kamen diese Stähle hauptsächlich in Waschmaschinen, bei Bestecken und für Gehäuse von Armbanduhren zum Einsatz. Eine Verwendung für tragende Bauteile in Bauwerken blieb aus Kostengründen untergeordnet. Deshalb hat es eine mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung „Nichtrostender Stähle“ vergleichbare Regelung in der DDR nicht gegeben. Drähte aus nichtrostenden Stählen für hochfeste Zugglieder sind in DIN EN 10 264–4 geregelt. Da aber weder DIN 18 800–1 noch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung [3] den Tragfähigkeitsnachweis regelt, bedürfen hochfeste Zugglieder aus nichtrostendem Stahl als Verwendbarkeitsnachweis im Bauwesen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall.
Nichtrostende Stähle nach der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z‐30.3‐6
Kuhlmann, Ulrike (Herausgeber:in) / Saal, Helmut (Autor:in) / Ulbrich, Detlef (Autor:in) / Volz, Michael (Autor:in)
Stahlbau‐Kalender 2007 ; 317-369
19.04.2007
53 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch