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Entwicklung des Brandschutzes im Bauordnungsrecht
Die deutsche Geschichte des Brandschutzes beginnt im Späten Mittelalter als mündlich überliefertes Weistum mit nachbarschützendem Anspruch im Sachsenspiegel. Mit dem Sachsenspiegel und seiner Verbreitung weit über die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hinaus, findet der Brandschutz Eingang in die deutsche Stadtrechtsgeschichte und wird schließlich als Satzungsrecht fester Bestandteil der städtischen Ordnungs‐ und Sicherheitspolitik. Noch regelt die städtische Feuerordnung ausschließlich die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz), aber verheerende Stadtbrände mit existentiellen Schadenserfahrungen und der rasante Städteausbau führten in der Folge zunehmend zur Berücksichtigung vorbeugender und baulicher Brandschutzmaßnahmen beim städtischen Ausbau. Der Brandschutz entwickelte sich so zu einem umfassenden territorialen Bau‐ und Feuerschutzreglement, das im Polizeistaat des 19. Jahrhunderts als technisches Gebotsrecht seinen Höhepunkt erreicht. Im 20. Jahrhundert wird Brandschutz „verordnet“. Er wird Teil einer staatlichen Ordnungspolitik, die neben der Brandbekämpfung vor allem dem baulichen Brandschutz große Aufmerksamkeit widmet. Seit mehr als 800 Jahren ist Brandschutz systemimmanenter Teil der gesellschaftlichen Entwicklung. Er beeinflusste das tägliche Leben der Menschen im Mittelalter ebenso, wie ihre Freiheit im 20. Jahrhundert. Er bestimmt seit dem Späten Mittelalter die öffentliche Ordnung und Sicherheit und gehört somit in der Moderne zu den originären Staatsaufgaben. Brandschutz ist konservatives Ordnungsdenken. Die Brandschutzgeschichte ist damit eine Geschichte des technischen Ordnungsrechtes.
Entwicklung des Brandschutzes im Bauordnungsrecht
Die deutsche Geschichte des Brandschutzes beginnt im Späten Mittelalter als mündlich überliefertes Weistum mit nachbarschützendem Anspruch im Sachsenspiegel. Mit dem Sachsenspiegel und seiner Verbreitung weit über die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hinaus, findet der Brandschutz Eingang in die deutsche Stadtrechtsgeschichte und wird schließlich als Satzungsrecht fester Bestandteil der städtischen Ordnungs‐ und Sicherheitspolitik. Noch regelt die städtische Feuerordnung ausschließlich die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz), aber verheerende Stadtbrände mit existentiellen Schadenserfahrungen und der rasante Städteausbau führten in der Folge zunehmend zur Berücksichtigung vorbeugender und baulicher Brandschutzmaßnahmen beim städtischen Ausbau. Der Brandschutz entwickelte sich so zu einem umfassenden territorialen Bau‐ und Feuerschutzreglement, das im Polizeistaat des 19. Jahrhunderts als technisches Gebotsrecht seinen Höhepunkt erreicht. Im 20. Jahrhundert wird Brandschutz „verordnet“. Er wird Teil einer staatlichen Ordnungspolitik, die neben der Brandbekämpfung vor allem dem baulichen Brandschutz große Aufmerksamkeit widmet. Seit mehr als 800 Jahren ist Brandschutz systemimmanenter Teil der gesellschaftlichen Entwicklung. Er beeinflusste das tägliche Leben der Menschen im Mittelalter ebenso, wie ihre Freiheit im 20. Jahrhundert. Er bestimmt seit dem Späten Mittelalter die öffentliche Ordnung und Sicherheit und gehört somit in der Moderne zu den originären Staatsaufgaben. Brandschutz ist konservatives Ordnungsdenken. Die Brandschutzgeschichte ist damit eine Geschichte des technischen Ordnungsrechtes.
Entwicklung des Brandschutzes im Bauordnungsrecht
Fouad, Nabil A. (Herausgeber:in) / Heilmann, Sylvia (Autor:in)
Bauphysik Kalender 2021 ; 1-16
12.05.2021
15 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Ingenieurmethoden des Brandschutzes
Wiley | 2005
|Entwicklungstendenz des Brandschutzes
Kraftfahrwesen | 1980
|TIBKAT | 2008
|TIBKAT | 1976
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