Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main‐Donau‐Kanals
Das Bundeswasserstraßennetz umfaßt heute rd. 7500 km Binnenwasserstraßen. Neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung haben die Wasserstraßen auch eine außerverkehrliche Funktion, insbesondere im wasserwirtschaftlichen Bereich (Wasserversorgung für Industrie und Landwirtschaft, Hochwasserschutz u. a.). Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen verwaltet gemäß Artikel 87 und 89 Grundgesetz diese durch eigene Behörden, die Wasser‐ und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), örtlich vertreten durch das jeweils zuständige Wasser‐ und Schiffahrtsamt (WSA). Dies ist gemäß § 48 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für die Sicherheit und Ordnung aller Anlagen in seinem Bereich eigenverantwortlich zuständig. Sofern keine planrechtlichen Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt werden, ist das WSA gemäß § 31 WaStrG Genehmigungsbehörde für strom‐ und schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Anlagen Dritter, die den Verkehrsweg Bundeswasserstraße beabsichtigen zu kreuzen oder zu dükern, wie im vorliegenden Fall den Main‐Donau‐Kanal. Aufgrund des speziellen Baugrundes ergaben sich komplizierte Arbeitsphasen, die die technischen Vorplanungen immer wieder auf eine neue Grundlage stellten.
Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main‐Donau‐Kanals
Das Bundeswasserstraßennetz umfaßt heute rd. 7500 km Binnenwasserstraßen. Neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung haben die Wasserstraßen auch eine außerverkehrliche Funktion, insbesondere im wasserwirtschaftlichen Bereich (Wasserversorgung für Industrie und Landwirtschaft, Hochwasserschutz u. a.). Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen verwaltet gemäß Artikel 87 und 89 Grundgesetz diese durch eigene Behörden, die Wasser‐ und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), örtlich vertreten durch das jeweils zuständige Wasser‐ und Schiffahrtsamt (WSA). Dies ist gemäß § 48 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für die Sicherheit und Ordnung aller Anlagen in seinem Bereich eigenverantwortlich zuständig. Sofern keine planrechtlichen Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt werden, ist das WSA gemäß § 31 WaStrG Genehmigungsbehörde für strom‐ und schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Anlagen Dritter, die den Verkehrsweg Bundeswasserstraße beabsichtigen zu kreuzen oder zu dükern, wie im vorliegenden Fall den Main‐Donau‐Kanal. Aufgrund des speziellen Baugrundes ergaben sich komplizierte Arbeitsphasen, die die technischen Vorplanungen immer wieder auf eine neue Grundlage stellten.
Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main‐Donau‐Kanals
Reuter, H. (Autor:in) / Dietel, E. (Autor:in) / Nelkel, M. (Autor:in)
Bautechnik ; 77 ; 325-330
01.05.2000
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Elektronische Ressource
Englisch
Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main-Donau-Kanals
Tema Archiv | 2000
|Fachthemen - Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main-Donau-Kanais
Online Contents | 2000
|Die Teilstrecke Nürnberg—Kelheim des Main-Donau-Kanals
Springer Verlag | 1972
|Standsicherheitsuntersuchungen und Tragwerksverstärkungen an Schleusen des Main-Donau-Kanals
BASE | 2018
|Standsicherheitsuntersuchungen und Tragwerksverstärkungen an Schleusen des Main-Donau-Kanals
HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2018
|