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Nach § 3 Nr. 12 Satz 3 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sind
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Nach § 3 Nr. 12 Satz 3 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sind
BETRIEBSBERATER ; 62 ; 137
2007-01-01
137 pages
Article (Journal)
German
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