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Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Ihr kurzer Überblick für mehr Klarheit
Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen umfasst den Bau und Betrieb der Anlage sowie alle damit verbundenen Flächen. Es schließt andere erforderliche Genehmigungen, wie die Baugenehmigung, mit ein. Im Verfahren kann eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei werden die Behörden auf Sachverhalte hingewiesen, die die Genehmigungsfähigkeit beeinflussen könnten. Unabhängig von der Beteiligung erfolgt eine umfassende Prüfung des Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde und verschiedene Fachbehörden. Die Antragstellenden haben einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In der Regel wird die Genehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt, um die rechtlichen Schutzansprüche zu gewährleisten. Weitere mögliche Auswirkungen, etwa durch Mikroplastik, Lichtemissionen, elektromagnetische Felder, Schwefelhexafluorid (SF6), Carbonfasern oder auf das Mikroklima, werden als unerheblich eingestuft und daher im Genehmigungsverfahren nicht geprüft. Redaktionsschluss: 15.11.2024
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Ihr kurzer Überblick für mehr Klarheit
Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen umfasst den Bau und Betrieb der Anlage sowie alle damit verbundenen Flächen. Es schließt andere erforderliche Genehmigungen, wie die Baugenehmigung, mit ein. Im Verfahren kann eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei werden die Behörden auf Sachverhalte hingewiesen, die die Genehmigungsfähigkeit beeinflussen könnten. Unabhängig von der Beteiligung erfolgt eine umfassende Prüfung des Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde und verschiedene Fachbehörden. Die Antragstellenden haben einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In der Regel wird die Genehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt, um die rechtlichen Schutzansprüche zu gewährleisten. Weitere mögliche Auswirkungen, etwa durch Mikroplastik, Lichtemissionen, elektromagnetische Felder, Schwefelhexafluorid (SF6), Carbonfasern oder auf das Mikroklima, werden als unerheblich eingestuft und daher im Genehmigungsverfahren nicht geprüft. Redaktionsschluss: 15.11.2024
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Ihr kurzer Überblick für mehr Klarheit
2024-01-01
Book
Electronic Resource
German
Sachsen , Energiewirtschaft , Windenergie , info:eu-repo/classification/ddc/333.7 , ddc:333.7 , info:eu-repo/classification/ddc/340 , ddc:340 , info:eu-repo/classification/ddc/620 , ddc:620 , info:eu-repo/classification/ddc/690 , ddc:690 , Windkraftwerk , Windrad , Baugenehmigung , Baugenehmigungsverfahren , Informationsmaterial , Bau , Betrieb , Rechtsstellung , Energieerzeugung
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