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Regionalplanung wird in Schleswig-Holstein als ausschließlich staatliche Aufgabe für alle 5 Planungsräume des Landes zentral von der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei, Abt. Landesplanung) betrieben, d. h. eine institutionelle Trennung von landesweiter und regionaler Planung findet nicht statt. In Schleswig-Holstein als einem kleinen bzw. überschaubaren Bundesland hat sich diese organisatorische Lösung bewährt, aktuelle Kritik daran ist nicht erkennbar. Durch eine durchweg als sachlich und hilfreich anerkannte Beratungstätigkeit genießt die Landes- bzw. Regionalplanung das Vertrauen der Kommunen, wenngleich sehr viel Abstimmung auf einer nicht formalisierten Ebene stattfindet. Auf Landesebene obliegt der Landes- bzw. Regionalplanung neben Koordinierungsfunktionen vor allem die Politikberatung, worin sich ihr Charakter als Führungsinstrument des Regierungschefs ausdrückt. Die organisatorische Ansiedlung im „hochpolitischen Raum“ hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Landes- bzw. Regionalplanung in den vergangenen Jahren in einigen Fällen eine Schlüsselposition im regionalen Problemmanagement innehatte. Defizite allerdings sind in der Koordination der Landes- bzw. Regionalplanung mit der Landschaftsrahmenplanung erkennbar. Verbindliche Regionalpläne liegen für alle Planungsräume vor, doch wäre für einige Regionalpläne eine Fortschreibung erforderlich.
Regionalplanung wird in Schleswig-Holstein als ausschließlich staatliche Aufgabe für alle 5 Planungsräume des Landes zentral von der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei, Abt. Landesplanung) betrieben, d. h. eine institutionelle Trennung von landesweiter und regionaler Planung findet nicht statt. In Schleswig-Holstein als einem kleinen bzw. überschaubaren Bundesland hat sich diese organisatorische Lösung bewährt, aktuelle Kritik daran ist nicht erkennbar. Durch eine durchweg als sachlich und hilfreich anerkannte Beratungstätigkeit genießt die Landes- bzw. Regionalplanung das Vertrauen der Kommunen, wenngleich sehr viel Abstimmung auf einer nicht formalisierten Ebene stattfindet. Auf Landesebene obliegt der Landes- bzw. Regionalplanung neben Koordinierungsfunktionen vor allem die Politikberatung, worin sich ihr Charakter als Führungsinstrument des Regierungschefs ausdrückt. Die organisatorische Ansiedlung im „hochpolitischen Raum“ hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Landes- bzw. Regionalplanung in den vergangenen Jahren in einigen Fällen eine Schlüsselposition im regionalen Problemmanagement innehatte. Defizite allerdings sind in der Koordination der Landes- bzw. Regionalplanung mit der Landschaftsrahmenplanung erkennbar. Verbindliche Regionalpläne liegen für alle Planungsräume vor, doch wäre für einige Regionalpläne eine Fortschreibung erforderlich.
Regionalplanung in Schleswig-Holstein
Axel Priebs (author)
1987
Article (Journal)
Electronic Resource
Unknown
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UB Braunschweig | 1947
UB Braunschweig | 1956
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