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Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung als bedeutende Faktoren des Umweltschutzes in Jugoslawien
Raumplanung diente in Jugoslawien zunächst der Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur. So wurden Standortentscheidungen hauptsächlich nach ökonomischen Kriterien getroffen und die Umwelt größtenteils unberücksichtigt gelassen. Erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre wurden Raumpläne erarbeitet, in denen wirtschaftliche Interessen (z. B. Fremdenverkehrsförderung) mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang gebracht werden sollten. Raumpläne hatten damals jedoch keine gesetzliche, sondern nur beratende Kraft, und so kam es weiterhin zu ökologischen Schäden im Raum. Erst Anfang der 80er Jahre wurde aktiver und präventiver Umweltschutz in einigen Republiken Jugoslawiens durch Raumplanungsgesetze vorgeschrieben. Die eindeutigste gesetzliche Grundlage bildete das Raumplanungsgesetz der Republik Kroatien, das zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Planungspraxis verpflichtet. Die Erarbeitung der zweistufigen (vorläufigen und endgültigen) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll von einer unabhängigen Kommission fachlicher und wissenschaftlicher Institutionen beurteilt und unterstützt werden. Bei diesen neuen Gesetzen und Raumplänen ergeben sich jedoch verschiedene Probleme: Der Mangel an grundlegenden Daten über den Zustand der Umwelt erschwert die Erarbeitung sinnvoller UVP; die Finanzierung der UVP muß bis jetzt noch vom Investor getragen werden, was die Ergebnisse der UVP verfälschen könnte; das größte Problem ergibt sich jedoch daraus, daß die Erstellung von UVP nicht in allen jugoslawischen Republiken verbindlich ist. Da Umweltschutz aber ein raumübergreifendes Ziel ist, soll dieses Problem durch Ergänzung in Raumplanungsgesetzen der Teilrepubliken gelöst werden.
Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung als bedeutende Faktoren des Umweltschutzes in Jugoslawien
Raumplanung diente in Jugoslawien zunächst der Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur. So wurden Standortentscheidungen hauptsächlich nach ökonomischen Kriterien getroffen und die Umwelt größtenteils unberücksichtigt gelassen. Erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre wurden Raumpläne erarbeitet, in denen wirtschaftliche Interessen (z. B. Fremdenverkehrsförderung) mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang gebracht werden sollten. Raumpläne hatten damals jedoch keine gesetzliche, sondern nur beratende Kraft, und so kam es weiterhin zu ökologischen Schäden im Raum. Erst Anfang der 80er Jahre wurde aktiver und präventiver Umweltschutz in einigen Republiken Jugoslawiens durch Raumplanungsgesetze vorgeschrieben. Die eindeutigste gesetzliche Grundlage bildete das Raumplanungsgesetz der Republik Kroatien, das zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Planungspraxis verpflichtet. Die Erarbeitung der zweistufigen (vorläufigen und endgültigen) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll von einer unabhängigen Kommission fachlicher und wissenschaftlicher Institutionen beurteilt und unterstützt werden. Bei diesen neuen Gesetzen und Raumplänen ergeben sich jedoch verschiedene Probleme: Der Mangel an grundlegenden Daten über den Zustand der Umwelt erschwert die Erarbeitung sinnvoller UVP; die Finanzierung der UVP muß bis jetzt noch vom Investor getragen werden, was die Ergebnisse der UVP verfälschen könnte; das größte Problem ergibt sich jedoch daraus, daß die Erstellung von UVP nicht in allen jugoslawischen Republiken verbindlich ist. Da Umweltschutz aber ein raumübergreifendes Ziel ist, soll dieses Problem durch Ergänzung in Raumplanungsgesetzen der Teilrepubliken gelöst werden.
Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung als bedeutende Faktoren des Umweltschutzes in Jugoslawien
Fedor Wenzler (author)
1989
Article (Journal)
Electronic Resource
Unknown
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