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Die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne ist in Rheinland-Pfalz eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Aufgabe obliegt den Planungsgemeinschaften. Die Organe dieser Planungsgemeinschaften sind die als Regionalparlament anzusehende Regionalvertretung sowie der Regionalvorstand. Außerdem sind bei den Bezirksregierungen Leitende Planer bestellt, die die jeweiligen Raumordnungspläne erarbeiten, wobei die oberen Landesplanungsbehörden dazu Dienstleistungen erbringen sollen, die nach Weisungen der Planungsgemeinschaften auszuführen sind. Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen befaßt sich der Beitrag eingehend mit den bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne aufgetretenen Konflikten sowie mit der ökologischen Orientierung der Regionalplanung. Außerdem wird dargestellt, in welchem Umfang die Planungsgemeinschaften bisher schon im Bereich der Beratung sowie der vertiefenden Behandlung regional relevanter Einzelthemen tätig waren und wie sich diese Aktivitäten in Zukunft wahrscheinlich erheblich verstärken werden. Dazu werden die wichtigsten zukünftigen Aufgabenfelder umrissen, auf denen sich die Planungsgemeinschaften betätigen wollen.
Die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne ist in Rheinland-Pfalz eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Aufgabe obliegt den Planungsgemeinschaften. Die Organe dieser Planungsgemeinschaften sind die als Regionalparlament anzusehende Regionalvertretung sowie der Regionalvorstand. Außerdem sind bei den Bezirksregierungen Leitende Planer bestellt, die die jeweiligen Raumordnungspläne erarbeiten, wobei die oberen Landesplanungsbehörden dazu Dienstleistungen erbringen sollen, die nach Weisungen der Planungsgemeinschaften auszuführen sind. Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen befaßt sich der Beitrag eingehend mit den bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne aufgetretenen Konflikten sowie mit der ökologischen Orientierung der Regionalplanung. Außerdem wird dargestellt, in welchem Umfang die Planungsgemeinschaften bisher schon im Bereich der Beratung sowie der vertiefenden Behandlung regional relevanter Einzelthemen tätig waren und wie sich diese Aktivitäten in Zukunft wahrscheinlich erheblich verstärken werden. Dazu werden die wichtigsten zukünftigen Aufgabenfelder umrissen, auf denen sich die Planungsgemeinschaften betätigen wollen.
Regionalplanung in Rheinland-Pfalz
Dieter Eberle (author)
1987
Article (Journal)
Electronic Resource
Unknown
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Das Landesplanungsrecht von Rheinland-Pfalz : unter besonderer Berücksichtigung der Regionalplanung
UB Braunschweig | 1969
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