A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes
Direkte und indirekte Flächenansprüche der technischen Infrastruktur (Verkehrswege und Energieleitungen) werden aufgrund von Defiziten im herkömmlichen Informationswesen über die Bodennutzung systematisch unterschätzt. Insbesondere indirekte Flächenansprüche können die direkten häufig um das Mehrfache übersteigen. Dieser strukturelle Landschaftsverbrauch stellt die natürlichen Lebensgrundlagen der Gesellschaft zunehmend in Frage. Mit der Einführung sog. Bodenschutzklauseln in das Raumordnungsgesetz und das Baugesetzbuch kann diesem Landschaftsverbrauch entgegengesteuert werden. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden sind Ziel und Maßstab für die Abschätzung von Gefährdungen, die aus den Flächeninanspruchnahmen erwachsen und die in den Wirkungsräumen einer Linieninfrastruktur entstehen. Raumordnung und Infrastrukturplanung müssen direkte und indirekte Flächeninanspruchnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen intensiv aufarbeiten. Diese Aufarbeitung wird auch für die Anwendung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung von öffentlichen und privaten Projekten vom 27.6.1985 in der Bundesrepublik erforderlich sein. Denn es ist trotz der intensiven Diskussion um eine nicht nur sachgemäße, sondern zugleich innovative Umsetzung der EG-UVP-Richtlinie in nationales Recht relativ wenig bekannt, daß Anhang III dieser Richtlinie Projektbeschreibungen verlangt, die „sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstrecken.“
Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes
Direkte und indirekte Flächenansprüche der technischen Infrastruktur (Verkehrswege und Energieleitungen) werden aufgrund von Defiziten im herkömmlichen Informationswesen über die Bodennutzung systematisch unterschätzt. Insbesondere indirekte Flächenansprüche können die direkten häufig um das Mehrfache übersteigen. Dieser strukturelle Landschaftsverbrauch stellt die natürlichen Lebensgrundlagen der Gesellschaft zunehmend in Frage. Mit der Einführung sog. Bodenschutzklauseln in das Raumordnungsgesetz und das Baugesetzbuch kann diesem Landschaftsverbrauch entgegengesteuert werden. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden sind Ziel und Maßstab für die Abschätzung von Gefährdungen, die aus den Flächeninanspruchnahmen erwachsen und die in den Wirkungsräumen einer Linieninfrastruktur entstehen. Raumordnung und Infrastrukturplanung müssen direkte und indirekte Flächeninanspruchnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen intensiv aufarbeiten. Diese Aufarbeitung wird auch für die Anwendung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung von öffentlichen und privaten Projekten vom 27.6.1985 in der Bundesrepublik erforderlich sein. Denn es ist trotz der intensiven Diskussion um eine nicht nur sachgemäße, sondern zugleich innovative Umsetzung der EG-UVP-Richtlinie in nationales Recht relativ wenig bekannt, daß Anhang III dieser Richtlinie Projektbeschreibungen verlangt, die „sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstrecken.“
Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes
Siegfried Losch (author) / Reinhard Nake (author)
1989
Article (Journal)
Electronic Resource
Unknown
Metadata by DOAJ is licensed under CC BY-SA 1.0
Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes
DOAJ | 1989
|Flächenansprüche, Flächennutzungskonflikte, Bodenmobilisierung
TIBKAT | 1984
|Neue Instrumente des Bodenschutzes
Online Contents | 2008
|Abhandlungen - Vorschläge zur Aktivierung des flächenhaften Bodenschutzes
Online Contents | 2006
|