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Brückenbauwerk
Brückenbauwerk (1; 1') zum Überqueren eines Flusses (100), Tales, Verkehrsweges oder dergleichen Hindernisses mit wenigstens einer begehbaren und/oder befahrbaren Tragfläche (2), welche zum Überqueren des Hindernisses dient, und mit wenigstens einem, an dem Brückenbauwerk (1; 1') angeordneten Gebäude (3; 4), welches über die Tragfläche (2) zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebäude (3; 4) mit einem Teil (9; 9') oberhalb der Tragfläche (2) angeordnet ist und die Tragfläche (2) seitlich überragt und sich das Gebäude (3; 4) mit einem anderen Teil (10; 11; 10'; 11') bis unter die Tragfläche (2) derart erstreckt, dass der andere Teil (10; 11; 10'; 11') bodenfrei bezüglich eines unter dem Brückenbauwerk (1; 1') verlaufenden Geländes endet.
Brückenbauwerk
Brückenbauwerk (1; 1') zum Überqueren eines Flusses (100), Tales, Verkehrsweges oder dergleichen Hindernisses mit wenigstens einer begehbaren und/oder befahrbaren Tragfläche (2), welche zum Überqueren des Hindernisses dient, und mit wenigstens einem, an dem Brückenbauwerk (1; 1') angeordneten Gebäude (3; 4), welches über die Tragfläche (2) zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebäude (3; 4) mit einem Teil (9; 9') oberhalb der Tragfläche (2) angeordnet ist und die Tragfläche (2) seitlich überragt und sich das Gebäude (3; 4) mit einem anderen Teil (10; 11; 10'; 11') bis unter die Tragfläche (2) derart erstreckt, dass der andere Teil (10; 11; 10'; 11') bodenfrei bezüglich eines unter dem Brückenbauwerk (1; 1') verlaufenden Geländes endet.