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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine obere Lagerung der Türen vorzuschlagen, welche ein Verkanten der Türen beim Öffnen und Schließen verhindert und die kostengünstig ist. Erreicht wird dies durch eine Parkeinrichtung für Fahrräder, bestehend aus mehreren, nebeneinander angeordneten Einzelparkboxen (7), die einzeln für sich durch quer verschiebbare Türen (8) verschließbar sind, und in denen ein Fahrrad mit dem Vorderrad in Richtung des „Einschubs” schräg nach oben eingeparkt werden kann, welche im Wesentlichen einen auf einer Bodenplatte (1) angeordneten Stahlrahmen (2) mit einem Stützträger (3) umfasst, wobei: – die Bodenplatte (1) die Fläche eines 90° Kreissektors beschreibt, an dessen Flanken (4) sich der Stahlrahmen (2) und an dem Schnittpunkt der Flanken (4) sich der Stützträger (3) abstützen, – an dem Stahlrahmen (2) oberhalb der Flanken (4) Außenwände (5) angeordnet sind und zwischen diesen Außenwänden (5) zwei Trennwände (6) angeordnet sind, wobei die Trennwände (6) bezogen auf die Bodenplatte (1) jeweils in einem Winkel von ca. 30° von den Außenwänden (5) beabstandet sind, so dass sich zwischen den Wänden (5, 6) mit der jeweiligen Tür (8) drei Einzelparkboxen (7) ergeben, und – am oberen Ende des Stützträgers (3) die Türen (8) drehbar zentriert gelagert sind. Derartige Parkeinrichtungen werden zum Aufbewahren von Fahrrädern eingesetzt, welche einerseits einen Witterungsschutz bieten und andererseits dem Vandalismus und Diebstahl bzw. Teildiebstahl vorbeugen sollen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine obere Lagerung der Türen vorzuschlagen, welche ein Verkanten der Türen beim Öffnen und Schließen verhindert und die kostengünstig ist. Erreicht wird dies durch eine Parkeinrichtung für Fahrräder, bestehend aus mehreren, nebeneinander angeordneten Einzelparkboxen (7), die einzeln für sich durch quer verschiebbare Türen (8) verschließbar sind, und in denen ein Fahrrad mit dem Vorderrad in Richtung des „Einschubs” schräg nach oben eingeparkt werden kann, welche im Wesentlichen einen auf einer Bodenplatte (1) angeordneten Stahlrahmen (2) mit einem Stützträger (3) umfasst, wobei: – die Bodenplatte (1) die Fläche eines 90° Kreissektors beschreibt, an dessen Flanken (4) sich der Stahlrahmen (2) und an dem Schnittpunkt der Flanken (4) sich der Stützträger (3) abstützen, – an dem Stahlrahmen (2) oberhalb der Flanken (4) Außenwände (5) angeordnet sind und zwischen diesen Außenwänden (5) zwei Trennwände (6) angeordnet sind, wobei die Trennwände (6) bezogen auf die Bodenplatte (1) jeweils in einem Winkel von ca. 30° von den Außenwänden (5) beabstandet sind, so dass sich zwischen den Wänden (5, 6) mit der jeweiligen Tür (8) drei Einzelparkboxen (7) ergeben, und – am oberen Ende des Stützträgers (3) die Türen (8) drehbar zentriert gelagert sind. Derartige Parkeinrichtungen werden zum Aufbewahren von Fahrrädern eingesetzt, welche einerseits einen Witterungsschutz bieten und andererseits dem Vandalismus und Diebstahl bzw. Teildiebstahl vorbeugen sollen.
Parkeinrichtung für Fahrräder
FICHTLER THORSTEN (author)
2016-08-11
Patent
Electronic Resource
German
IPC:
E04H
Gebäude oder ähnliche Bauwerke für besondere Zwecke
,
BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES
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|Fahrräder für den Stadtverkehr
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|Betriebsfestigkeit fertig montierter Fahrrader
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