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Bausatz zur Erstellung einer Pflasterfläche
Die Erfindung betrifft einen Bausatz (B) zur Erstellung einer Pflasterfläche, welcher mehrere erste und zweite Verlegeeinheiten (VE3; VE4) umfasst, wobei alle Steinreihen (S11–S16) der ersten Verlegeeinheit (VE3) wenigstens zwei Einzelsteine (ES1) und maximal drei Einzelsteine (ES1) umfassen. Hierbei umfassen die Verlegeeinheiten (VE3; VE4) entweder gleiche Anzahlen von Steinreihen oder unterschiedliche Anzahlen von Steinreihen (S11–S15; S21–S23), wobei die Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der beiden Verlegeeinheiten (VE3, VE4) in ihren Breiten (B11–B15; B21–B23) derart bemessen sind, dass bei einer benachbarten Anordnung der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) wenigstens eine Steinreihe (S11–S15; S21–S23) einer der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) nur gemeinsam mit zwei benachbarten Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der anderen der beiden Verlegeeinheiten (VE4; VE3) in die Längsrichtung (x) der Steinreihen (S11–S15; S21–S23) verschiebbar ist, wobei die Verschiebung ohne Beeinträchtigung weiterer Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) durchführbar ist.
Bausatz zur Erstellung einer Pflasterfläche
Die Erfindung betrifft einen Bausatz (B) zur Erstellung einer Pflasterfläche, welcher mehrere erste und zweite Verlegeeinheiten (VE3; VE4) umfasst, wobei alle Steinreihen (S11–S16) der ersten Verlegeeinheit (VE3) wenigstens zwei Einzelsteine (ES1) und maximal drei Einzelsteine (ES1) umfassen. Hierbei umfassen die Verlegeeinheiten (VE3; VE4) entweder gleiche Anzahlen von Steinreihen oder unterschiedliche Anzahlen von Steinreihen (S11–S15; S21–S23), wobei die Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der beiden Verlegeeinheiten (VE3, VE4) in ihren Breiten (B11–B15; B21–B23) derart bemessen sind, dass bei einer benachbarten Anordnung der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) wenigstens eine Steinreihe (S11–S15; S21–S23) einer der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) nur gemeinsam mit zwei benachbarten Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der anderen der beiden Verlegeeinheiten (VE4; VE3) in die Längsrichtung (x) der Steinreihen (S11–S15; S21–S23) verschiebbar ist, wobei die Verschiebung ohne Beeinträchtigung weiterer Steinreihen (S11–S15; S21–S23) der beiden Verlegeeinheiten (VE3; VE4) durchführbar ist.
Bausatz zur Erstellung einer Pflasterfläche
KRONIMUS MARTIN (author)
2016-11-03
Patent
Electronic Resource
German
IPC:
E01C
Bau von Straßen, Sportplätzen oder dgl., Decken dafür
,
CONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE