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Steckverbinder zum Verbinden von Hohlprofilen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckverbinder (100; 200) zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von Hohlprofilen für Abstandhalterrahmen von Isolierglasscheiben, umfassend zwei Verbinderarme (101, 102; 201, 202), die jeweils ein freies Ende und ein gebundenes Ende, das über ein Mittelstück (103; 203) mit dem gebundenen Ende des jeweils anderen Verbinderarms (102, 101; 202, 201) verbunden ist, aufweisen und mit ihrem freien Ende voran jeweils kraftschlüssig in ein solches Hohlprofil einsteckbar sind,wobei wenigstens einer der Verbinderarme (101; 201, 202) unmittelbar benachbart zu seinem gebundenen Ende auf einer seiner Außenflächen eine gegenüber dem Mittelstück (103; 203) vertiefte Depositionsfläche (109; 209) aufweist, die im Wirkbereich eines bewegbar gelagerten Quetschelementes liegt, welches beim Einstecken dieses Verbinderarms (101; 201, 202) in das Hohlprofil durch Wechselwirkung mit dessen Stirnkante von einer mittelstückfernen Position in eine mittelstücknahe Position überführbar ist, wodurch - sofern vorhanden - eine auf der Depositionsfläche (109; 209) hinterlegte Portion einer pastösen Dichtmasse im Grenzbereich zum Mittelstück (103; 203) senkrecht zur Längserstreckungsrichtung des Verbinderarms (101; 201, 202) nach außen quetschbar ist,Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Quetschelement als ein die Depositionsfläche (109; 209) quer zur Längserstreckungsrichtung überspannender, in Längserstreckungsrichtung schiebebeweglich gelagerter Schieber (112; 212) ausgebildet ist.
Steckverbinder zum Verbinden von Hohlprofilen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckverbinder (100; 200) zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von Hohlprofilen für Abstandhalterrahmen von Isolierglasscheiben, umfassend zwei Verbinderarme (101, 102; 201, 202), die jeweils ein freies Ende und ein gebundenes Ende, das über ein Mittelstück (103; 203) mit dem gebundenen Ende des jeweils anderen Verbinderarms (102, 101; 202, 201) verbunden ist, aufweisen und mit ihrem freien Ende voran jeweils kraftschlüssig in ein solches Hohlprofil einsteckbar sind,wobei wenigstens einer der Verbinderarme (101; 201, 202) unmittelbar benachbart zu seinem gebundenen Ende auf einer seiner Außenflächen eine gegenüber dem Mittelstück (103; 203) vertiefte Depositionsfläche (109; 209) aufweist, die im Wirkbereich eines bewegbar gelagerten Quetschelementes liegt, welches beim Einstecken dieses Verbinderarms (101; 201, 202) in das Hohlprofil durch Wechselwirkung mit dessen Stirnkante von einer mittelstückfernen Position in eine mittelstücknahe Position überführbar ist, wodurch - sofern vorhanden - eine auf der Depositionsfläche (109; 209) hinterlegte Portion einer pastösen Dichtmasse im Grenzbereich zum Mittelstück (103; 203) senkrecht zur Längserstreckungsrichtung des Verbinderarms (101; 201, 202) nach außen quetschbar ist,Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Quetschelement als ein die Depositionsfläche (109; 209) quer zur Längserstreckungsrichtung überspannender, in Längserstreckungsrichtung schiebebeweglich gelagerter Schieber (112; 212) ausgebildet ist.
Steckverbinder zum Verbinden von Hohlprofilen
SCHMITZ WERNER (author)
2023-02-02
Patent
Electronic Resource
German
IPC:
E06B
Feste oder bewegliche Abschlüsse für Öffnungen in Bauwerken, Fahrzeugen, Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen allgemein, z.B. Türen, Fenster, Läden, Tore
,
FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES, OR LIKE ENCLOSURES, IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
European Patent Office | 2020
|European Patent Office | 2024
|Wiley | 2015
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