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Keine Arbeit - Kündigung?
Betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangel
Der Beitrag stellt dem Praktiker des Personalrechts Probleme und relevante Entwicklungen in der Rechtssprechung zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Arbeitsmangel anhand der aktuellen Entwicklungen im Kündigungsrecht vor. Die ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unterscheidet bei den betriebsbedingten Kündigungen zwei Arten. Unter innerbetrieblichen Gründen wird der Wegfall von Arbeitsplätzen infolge von arbeitgeberseits vorgegebenen Reorganisationsentscheidungen subsumiert. Solche Entscheidungen werden als "unternehmerische Entscheidungen" bezeichnet, die lediglich auf Willkür, grobe Unsachlichkeit und ihre tatsächliche Durchführung hin überprüft werden können. Im Gegensatz hierzu ist der "klassische Fall" der betriebsbedingten Kündigung jener, dass nicht mehr hinreichend Arbeit vorhanden ist und in der Folge der Personalbestand dem dauerhaft rückläufigen Auftragseingang angepasst werden soll. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, den dauerhaften Wegfall der gekündigten Arbeitsplätze genauestens nachzuweisen. Der Umfang der Darlegungslast seitens des Arbeitgebers wird geschildert und anhand von Fallbeispielen zusammen mit Lösungsvorschlägen demonstriert.
Keine Arbeit - Kündigung?
Betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangel
Der Beitrag stellt dem Praktiker des Personalrechts Probleme und relevante Entwicklungen in der Rechtssprechung zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Arbeitsmangel anhand der aktuellen Entwicklungen im Kündigungsrecht vor. Die ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unterscheidet bei den betriebsbedingten Kündigungen zwei Arten. Unter innerbetrieblichen Gründen wird der Wegfall von Arbeitsplätzen infolge von arbeitgeberseits vorgegebenen Reorganisationsentscheidungen subsumiert. Solche Entscheidungen werden als "unternehmerische Entscheidungen" bezeichnet, die lediglich auf Willkür, grobe Unsachlichkeit und ihre tatsächliche Durchführung hin überprüft werden können. Im Gegensatz hierzu ist der "klassische Fall" der betriebsbedingten Kündigung jener, dass nicht mehr hinreichend Arbeit vorhanden ist und in der Folge der Personalbestand dem dauerhaft rückläufigen Auftragseingang angepasst werden soll. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, den dauerhaften Wegfall der gekündigten Arbeitsplätze genauestens nachzuweisen. Der Umfang der Darlegungslast seitens des Arbeitgebers wird geschildert und anhand von Fallbeispielen zusammen mit Lösungsvorschlägen demonstriert.
Keine Arbeit - Kündigung?
Betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangel
BW Bauwirtschaft ; 54 ; 21-24
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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