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Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten
Umsetzung der Europäischen Normung in das nationale Regelwerk (Stand Februar 2001)
Von den allgemein gehaltenen Angaben in dem Grundsatzdokument Brandschutz (GD2) ausgehend wurden für den Bereich der Europäischen Bestimmungen zum Brandverhalten von Baustoffen im Jahr 1994 grundlegende Entscheidungen getroffen und im Jahr 2000 konkretisiert und ergänzt veröffentlicht. Die Entscheidungen betreffen u. a. die Festlegung der zu prüfenden und zu klassifizierenden Bauproduktgruppen sowie die sieben Klassen zur Bewertung des Brandverhaltens dieser Produktgruppen. Für den Bereich zur Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten werden verschiedene Normprojkete erarbeitet. Der Erlass der gesetzlichen Regelung der Sicherheitsanforderungen an Gebäude und damit die Festlegung der brandschutztechnischen Mindestanforderungen an Bauprodukte und Bauarten und ihre Verwendbarkeit liegt in Deutschland in der Kompetenz der 16 Bundesländer. Sie sind in deren Landesbauordnungen (LBO) verankert. Die seit 1994 erlassenen LBOs setzen hinsichtlich der Verwendbarkeit der Bauprodukte die Bauprodukten-Richtlinie (BPR) in nationales Recht um. Im Beitrag wird ein Überblick über den Normungsstand gegeben und die DIN-Normen mit den entsprechenden EN-Normen verglichen.
Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten
Umsetzung der Europäischen Normung in das nationale Regelwerk (Stand Februar 2001)
Von den allgemein gehaltenen Angaben in dem Grundsatzdokument Brandschutz (GD2) ausgehend wurden für den Bereich der Europäischen Bestimmungen zum Brandverhalten von Baustoffen im Jahr 1994 grundlegende Entscheidungen getroffen und im Jahr 2000 konkretisiert und ergänzt veröffentlicht. Die Entscheidungen betreffen u. a. die Festlegung der zu prüfenden und zu klassifizierenden Bauproduktgruppen sowie die sieben Klassen zur Bewertung des Brandverhaltens dieser Produktgruppen. Für den Bereich zur Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten werden verschiedene Normprojkete erarbeitet. Der Erlass der gesetzlichen Regelung der Sicherheitsanforderungen an Gebäude und damit die Festlegung der brandschutztechnischen Mindestanforderungen an Bauprodukte und Bauarten und ihre Verwendbarkeit liegt in Deutschland in der Kompetenz der 16 Bundesländer. Sie sind in deren Landesbauordnungen (LBO) verankert. Die seit 1994 erlassenen LBOs setzen hinsichtlich der Verwendbarkeit der Bauprodukte die Bauprodukten-Richtlinie (BPR) in nationales Recht um. Im Beitrag wird ein Überblick über den Normungsstand gegeben und die DIN-Normen mit den entsprechenden EN-Normen verglichen.
Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten
Umsetzung der Europäischen Normung in das nationale Regelwerk (Stand Februar 2001)
Becker, Wolfram (author) / Sommer, Thoma (author) / Jan Russell
Bauphysik ; 23 ; 164-171
2001-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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