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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt einen neuen Vorschrifttyp dar, der nicht den Weg zu sicherer Arbeit beschreibt, sondern im Wesentlichen die Schutzziele definiert. Mit der Umsetzung der BetrSichV ist eine neue Personenbezeichnung, nämlich die der befähigten Person, eingeführt worden. Im Gegensatz zu früheren Vorschriften wurde keine einengende Beschreibung dieser Person und deren Qualifikation geliefert, sondern der freien Interpretation Raum gegeben. Die fehlende Definition der befähigten Person stellt keine Lücke dar, sondern ist vielmehr Ausdruck von Gestaltungsspielraum für das Unternehmen zur Erreichung der Arbeitsschutzziele. Der Beitrag beschreibt die Aufgabe und das Berufsbild der "befähigten Person".
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt einen neuen Vorschrifttyp dar, der nicht den Weg zu sicherer Arbeit beschreibt, sondern im Wesentlichen die Schutzziele definiert. Mit der Umsetzung der BetrSichV ist eine neue Personenbezeichnung, nämlich die der befähigten Person, eingeführt worden. Im Gegensatz zu früheren Vorschriften wurde keine einengende Beschreibung dieser Person und deren Qualifikation geliefert, sondern der freien Interpretation Raum gegeben. Die fehlende Definition der befähigten Person stellt keine Lücke dar, sondern ist vielmehr Ausdruck von Gestaltungsspielraum für das Unternehmen zur Erreichung der Arbeitsschutzziele. Der Beitrag beschreibt die Aufgabe und das Berufsbild der "befähigten Person".
Definitionssache - Fachkraft für Arbeitssicherheit oder befähigte Person?
Wei, Udo (author)
EHSLife ; 2 ; 48-49
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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