A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Vergütungsanspruch bei Mengenmehrung und -minderung
Überlegungen für eine pragmatische Anwendung, die bei Mengenänderungen von Baustoffen zum Einsatz kommen kann
Im Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) unter § 2 Vergütung, Absatz 3, wird geregelt, wie bei einem Einheitspreisvertrag mit Mehr- oder Minderungen, welche sich aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse, d. h. ohne Zutun des Auftraggebers, ergeben, zu verfahren ist. Betroffen sind nur Mengenänderungen der bei Vertragsabschluss festgelegten Vordersätze ohne Eingriffe des Auftraggebers, nicht aber Mengenänderungen, welche durch eine Entwurfsänderung (§ 2, Nr. 5) angeordnete Mengenmehrung (§ 2, Nr. 6, zusätzliche Leistungen) oder angeordnete Mengenminderung (§ 2, Nr. 4) verursacht werden. In der Praxis findet § 2 Nr. 3 VOB Teil B bislang wenig Anwendung, da die Umsetzung sehr arbeitsaufwändig ist. Bei großen Massenmehrungen kann im Regelfall eine Reduzierung der Einheitspreise erwartet werden. Bei Pauschalverträgen kann der § 2 Nr. 3 VOB Teil B nicht angewendet werden (nur ausschließlich bei Einheitspreisverträgen). Der Beitrag beschreibt die verschiedenen Berechnungsmodelle und Auswirkungen von Mengenmehrung und -minderung auf die Einheitspreise und nennt Anwendungsbeispiele.
Vergütungsanspruch bei Mengenmehrung und -minderung
Überlegungen für eine pragmatische Anwendung, die bei Mengenänderungen von Baustoffen zum Einsatz kommen kann
Im Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) unter § 2 Vergütung, Absatz 3, wird geregelt, wie bei einem Einheitspreisvertrag mit Mehr- oder Minderungen, welche sich aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse, d. h. ohne Zutun des Auftraggebers, ergeben, zu verfahren ist. Betroffen sind nur Mengenänderungen der bei Vertragsabschluss festgelegten Vordersätze ohne Eingriffe des Auftraggebers, nicht aber Mengenänderungen, welche durch eine Entwurfsänderung (§ 2, Nr. 5) angeordnete Mengenmehrung (§ 2, Nr. 6, zusätzliche Leistungen) oder angeordnete Mengenminderung (§ 2, Nr. 4) verursacht werden. In der Praxis findet § 2 Nr. 3 VOB Teil B bislang wenig Anwendung, da die Umsetzung sehr arbeitsaufwändig ist. Bei großen Massenmehrungen kann im Regelfall eine Reduzierung der Einheitspreise erwartet werden. Bei Pauschalverträgen kann der § 2 Nr. 3 VOB Teil B nicht angewendet werden (nur ausschließlich bei Einheitspreisverträgen). Der Beitrag beschreibt die verschiedenen Berechnungsmodelle und Auswirkungen von Mengenmehrung und -minderung auf die Einheitspreise und nennt Anwendungsbeispiele.
Vergütungsanspruch bei Mengenmehrung und -minderung
Überlegungen für eine pragmatische Anwendung, die bei Mengenänderungen von Baustoffen zum Einsatz kommen kann
Entitlement to remuneration in the event of increase/decrease in quantitie
EI - Der Eisenbahningenieur ; 59 ; 25-27
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Vergütungsanspruch für zerstörte Werkleistung
Wiley | 1998
Stolpersteine - Thema: Vergütungsanspruch ohne Auftragsnachweis
Online Contents | 1999
Vergütungsanspruch wegen Nachtrags- oder Zusatzauftrag
Online Contents | 2006
§ 649 Satz 2 BGB - ein künstlicher Vergütungsanspruch?
Online Contents | 1998
|