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Erprobung eines bauaufsichtllichen Verfahrens für Bahnanlagen des Bundes am Bsp. eines Containerbfs.
Für den Umschlag der Container u. a. Wechselbehälter (Tankcontainer, Wechselbrücken, Sattelanhänger) stehen im Bereich der Duisburger Häfen fünf Containerterminals unterschiedlicher Betreiber zur Verfügung. Einer dieser Betreiber ist die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) mbH, deren Containerterminal an das Hafenbahnnetz als Anschlussbahn des Bundes gebaut wurde. Dessen Erweiterung ist nun rechtlich als Neubau und nicht als Erweiterung zu sehen, mit Konsequenzen für die Bahn und die Aufsicht. Mit dem rechtlichen Pilotverfahren wird angestrebt, die bauaufsichtlichen Prozesse zu straffen und die Genehmigungsläufe zu verkürzen. Jedoch müssen die im Nachweisverfahren entfallenen Prüfungen am Ende der Bauausführungsphase nach § 7f Abs. 1 AEG nachgeholt werden. Reduzieren lässt sich daher nur der hohe Koordinierungsaufwand bei mehreren beteiligten Gewerken. Im Beitrag wird die in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Erweiterungen des DUSS/PKV-Containerterminals beschrieben (Gleisanlagen, interner Überweg, Abstellfläche und Umschlagmittel). Anschließend werden die Besonderheiten dargestellt, die sich aus der Rechtsstellung der Betreiberin, dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der in der Außenstelle Essen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) pilotierten "Neuen Bauaufsicht" ergeben.
Erprobung eines bauaufsichtllichen Verfahrens für Bahnanlagen des Bundes am Bsp. eines Containerbfs.
Für den Umschlag der Container u. a. Wechselbehälter (Tankcontainer, Wechselbrücken, Sattelanhänger) stehen im Bereich der Duisburger Häfen fünf Containerterminals unterschiedlicher Betreiber zur Verfügung. Einer dieser Betreiber ist die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) mbH, deren Containerterminal an das Hafenbahnnetz als Anschlussbahn des Bundes gebaut wurde. Dessen Erweiterung ist nun rechtlich als Neubau und nicht als Erweiterung zu sehen, mit Konsequenzen für die Bahn und die Aufsicht. Mit dem rechtlichen Pilotverfahren wird angestrebt, die bauaufsichtlichen Prozesse zu straffen und die Genehmigungsläufe zu verkürzen. Jedoch müssen die im Nachweisverfahren entfallenen Prüfungen am Ende der Bauausführungsphase nach § 7f Abs. 1 AEG nachgeholt werden. Reduzieren lässt sich daher nur der hohe Koordinierungsaufwand bei mehreren beteiligten Gewerken. Im Beitrag wird die in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Erweiterungen des DUSS/PKV-Containerterminals beschrieben (Gleisanlagen, interner Überweg, Abstellfläche und Umschlagmittel). Anschließend werden die Besonderheiten dargestellt, die sich aus der Rechtsstellung der Betreiberin, dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der in der Außenstelle Essen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) pilotierten "Neuen Bauaufsicht" ergeben.
Erprobung eines bauaufsichtllichen Verfahrens für Bahnanlagen des Bundes am Bsp. eines Containerbfs.
Legal aspects of the role of the German supervisory authority in planning new railway facilities falling within the sphere of federal competence of a container terminal
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 58 ; 403-409
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Umgestaltung der Bahnanlagen bei Spandau und Bau eines Verschiebebahnhofs bei Wustermark
UB Braunschweig | 1912
|Springer Verlag | 2020
|TIBKAT | 1979
IuD Bahn | 2002
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