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Neuere Entwicklungen im Recht der Eisenbahninfrastruktur
Teil 2
In den letzten drei Jahren sind zahlreiche Entwicklungen im Bereich des Rechts der Eisenbahninfrastruktur in Gang gesetzt worden. Die erste große Gesetzesreform seit 2008 brachte das 4. Änderungsgesetz zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Seither sind Schienenwege durch die Gewährung von Netzzugangsrechten im grenzüberschreitenden Personenverkehr europaweit für alle EVU geöffnet. Die Neufassung des § 18a AEG betrifft das Planfeststellungs- und "Baurecht" für Bahnanlagen. Die Kommission prangert an, dass in den meisten Mitgliedstaaten der EU die Vorgaben zur Marktöffnung im Schienengüterverkehr nur schleppend umgesetzt wurden. Insbesondere kritisiert sie die mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den EVU und die unzureichende Umsetzung der Richtlinie über Wegeentgelte. Durch den Zugunfall von Hordorf ist eine Anpassung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geplant, mit der die Unzulänglichkeit bei der Zugsicherung auf eingleisigen Strecken (fehlende PZB) künftig ab einer bestimmten zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgestellt werden sollen. Im Beitrag wird die Entwicklung der Gesetzgebung zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008 zusammengefasst; der erste Teil (Bestell-Nr. I1170667) befasst sich mit den wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008. Im zweiten Teil werden diese fortgesetzt und es wird auf die bedeutsamen Verwaltungsverfahren zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008 eingegangen. Abschließend wird der Frage nachgegangen, wie es mit dem Recht der Eisenbahninfrastuktur weitergeht bzw. welche weiteren Entwicklungen zu erwarten sind.
Neuere Entwicklungen im Recht der Eisenbahninfrastruktur
Teil 2
In den letzten drei Jahren sind zahlreiche Entwicklungen im Bereich des Rechts der Eisenbahninfrastruktur in Gang gesetzt worden. Die erste große Gesetzesreform seit 2008 brachte das 4. Änderungsgesetz zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Seither sind Schienenwege durch die Gewährung von Netzzugangsrechten im grenzüberschreitenden Personenverkehr europaweit für alle EVU geöffnet. Die Neufassung des § 18a AEG betrifft das Planfeststellungs- und "Baurecht" für Bahnanlagen. Die Kommission prangert an, dass in den meisten Mitgliedstaaten der EU die Vorgaben zur Marktöffnung im Schienengüterverkehr nur schleppend umgesetzt wurden. Insbesondere kritisiert sie die mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den EVU und die unzureichende Umsetzung der Richtlinie über Wegeentgelte. Durch den Zugunfall von Hordorf ist eine Anpassung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geplant, mit der die Unzulänglichkeit bei der Zugsicherung auf eingleisigen Strecken (fehlende PZB) künftig ab einer bestimmten zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgestellt werden sollen. Im Beitrag wird die Entwicklung der Gesetzgebung zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008 zusammengefasst; der erste Teil (Bestell-Nr. I1170667) befasst sich mit den wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008. Im zweiten Teil werden diese fortgesetzt und es wird auf die bedeutsamen Verwaltungsverfahren zur Eisenbahninfrastruktur seit 2008 eingegangen. Abschließend wird der Frage nachgegangen, wie es mit dem Recht der Eisenbahninfrastuktur weitergeht bzw. welche weiteren Entwicklungen zu erwarten sind.
Neuere Entwicklungen im Recht der Eisenbahninfrastruktur
Teil 2
Verkehr und Technik ; 64 ; 393-398
2011-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Neuere Entwicklungen im Recht der Eisenbahninfrastruktur
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