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Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeug- und Lokrangierführer
Zur Unterstützung der Eisenbahnunternehmen bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die im März 2007 in Kraft getreten ist, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zusammen mit anderen Behörden (u.a. mit der Eisenbahn-Unfallkasse und dem Eisenbahn-Bundesamt) auf Initiative des Fachausschusses Bahnen zwei Projekte durchgeführt. Das erste Projekt hat sich mit den Lärmbelastungen für Triebfahrzeug- und Lokrangierführer (Tf und Lrf) beschäftigt, indem die Haupt-Lärmquellen identifiziert und Beispiele für die sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche aufgezeichnet wurden. Mit diesen Daten wurde im zweiten Projekt ein Auswahlverfahren für geeigneten Gehörschutz entwickelt. Im September 2011 wurde auf Basis der Projektergebnisse die Praxishilfe "Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer" (BGI/GUV-I 5147) veröffentlicht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Messergebnisse bzw. die daraus abzuleitenden Lärmschutzmaßnahmen für Tf und Lrf sowie über die Rangfolge der Lärmschutzmaßmahmen, die nach dem TOP-Prinzip: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen einzuhalten ist. Es werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition beschrieben sowie die Auswahl und der Einsatz von Gehörschutz. Dabei wird besonders auf die Berechnungsverfahren für die Auswahl und auf das Durchführen der individuellen Hörprobe eingegangen. Ein Folgeprojekt der IFA ist in Planung.
Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeug- und Lokrangierführer
Zur Unterstützung der Eisenbahnunternehmen bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die im März 2007 in Kraft getreten ist, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zusammen mit anderen Behörden (u.a. mit der Eisenbahn-Unfallkasse und dem Eisenbahn-Bundesamt) auf Initiative des Fachausschusses Bahnen zwei Projekte durchgeführt. Das erste Projekt hat sich mit den Lärmbelastungen für Triebfahrzeug- und Lokrangierführer (Tf und Lrf) beschäftigt, indem die Haupt-Lärmquellen identifiziert und Beispiele für die sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche aufgezeichnet wurden. Mit diesen Daten wurde im zweiten Projekt ein Auswahlverfahren für geeigneten Gehörschutz entwickelt. Im September 2011 wurde auf Basis der Projektergebnisse die Praxishilfe "Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer" (BGI/GUV-I 5147) veröffentlicht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Messergebnisse bzw. die daraus abzuleitenden Lärmschutzmaßnahmen für Tf und Lrf sowie über die Rangfolge der Lärmschutzmaßmahmen, die nach dem TOP-Prinzip: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen einzuhalten ist. Es werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition beschrieben sowie die Auswahl und der Einsatz von Gehörschutz. Dabei wird besonders auf die Berechnungsverfahren für die Auswahl und auf das Durchführen der individuellen Hörprobe eingegangen. Ein Folgeprojekt der IFA ist in Planung.
Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeug- und Lokrangierführer
Noise protection measures for locomotive and shunter driver
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 ; 43-44, 46-48
2011-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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