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Gefahrgutunfall in Schönebeck hat gezeigt, daß die in Rechtsverordnungen enthaltenen Sicherheitsstandards dahingehend überprüft werden müssen, ob die an die Eisenbahnen gestellten Forderungen ausreichen und in welchem Umfang und wie detailliert ihnen technische und personell-administrative Maßnahmen, z. B. zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung durch Rechtsverordnungen oder Anordnungen des Eisenbahn-Bundesamtes aufzuerlegen sind. MdI des Landes Sachsen-Anhalt hat Forderungskatalog zu folgenden Punkten erarbeitet: Einsatzplanung, Führungsstrukturen, Übungen, Schutz der Einsatzkräfte, Informationen der Bevölkerung, Einsatz von Spezialisten, Unfallmanagement der Industrie.
Gefahrgutunfall in Schönebeck hat gezeigt, daß die in Rechtsverordnungen enthaltenen Sicherheitsstandards dahingehend überprüft werden müssen, ob die an die Eisenbahnen gestellten Forderungen ausreichen und in welchem Umfang und wie detailliert ihnen technische und personell-administrative Maßnahmen, z. B. zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung durch Rechtsverordnungen oder Anordnungen des Eisenbahn-Bundesamtes aufzuerlegen sind. MdI des Landes Sachsen-Anhalt hat Forderungskatalog zu folgenden Punkten erarbeitet: Einsatzplanung, Führungsstrukturen, Übungen, Schutz der Einsatzkräfte, Informationen der Bevölkerung, Einsatz von Spezialisten, Unfallmanagement der Industrie.
Schlußfolgerungen zu Schönebeck
Unabh. Brandschutzzeitschr. ; 46 ; 14
1996-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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