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Vor gut einem Jahr hat der Gesetzgeber das Chemikaliengesetz novelliert und damit vor allem die Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichung gefährlicher Stoffe neu geregelt. Änderungen gab es auch bei der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Danach unterliegen jetzt u.a. auch zementäre Baustoffe und deren Zubereitung einer Kennzeichnungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung.
Vor gut einem Jahr hat der Gesetzgeber das Chemikaliengesetz novelliert und damit vor allem die Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichung gefährlicher Stoffe neu geregelt. Änderungen gab es auch bei der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Danach unterliegen jetzt u.a. auch zementäre Baustoffe und deren Zubereitung einer Kennzeichnungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung.
Kennzeichnungspflicht für zementäre Baustoffe
Politischer Zeitgeist trifft Baubranche
Beton ; 46 ; 170-171
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
Baumaterial , Gefahrstoff , GGVE , Verpackung , Zement , Beton
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