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Überörtliche Infrastrukturnetze – planerische und rechtliche Grundlagen
Infrastrukturen umfassen bauliche Anlagen und institutionelle sowie organisatorische und personelle Voraussetzungen, die anthropogene Raumnutzungen durch Bevölkerung und Unternehmen ermöglichen. Es werden dabei technische Infrastrukturen des Verkehrs sowie der Ver- und Entsorgung und soziale Infrastrukturen der Bildung, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Sicherheit usw. unterschieden. Sie bestimmen sich nach der Zahl der potenziellen Nutzer, der Intensität der Nachfrage/Nutzung. Besondere Bedeutung haben großräumige Netze des Verkehrs und insbesondere der Energieversorgung. Die planerische Vorbereitung wie auch die Umsetzung basieren auf entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen.
Überörtliche Infrastrukturnetze – planerische und rechtliche Grundlagen
Infrastrukturen umfassen bauliche Anlagen und institutionelle sowie organisatorische und personelle Voraussetzungen, die anthropogene Raumnutzungen durch Bevölkerung und Unternehmen ermöglichen. Es werden dabei technische Infrastrukturen des Verkehrs sowie der Ver- und Entsorgung und soziale Infrastrukturen der Bildung, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Sicherheit usw. unterschieden. Sie bestimmen sich nach der Zahl der potenziellen Nutzer, der Intensität der Nachfrage/Nutzung. Besondere Bedeutung haben großräumige Netze des Verkehrs und insbesondere der Energieversorgung. Die planerische Vorbereitung wie auch die Umsetzung basieren auf entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen.
Überörtliche Infrastrukturnetze – planerische und rechtliche Grundlagen
Handb. für Bauingenieure
Beckmann, Klaus J. (editor) / Beckmann, Klaus J. (author)
2020-07-12
16 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Springer Verlag | 2014
|Überörtliche Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen
TIBKAT | 1999
|UB Braunschweig | 1973
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