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Um die besonderen Nachteile der Beschäftigten des Baugewerbes auszugleichen, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eine überbetriebliche Altersversorgung in Form von Rentenbeihilfen ins Leben gerufen.
Die Finanzierung und die Gewährung von Rentenbeihilfen an ehemalige Arbeitnehmer des Baugewerbes und deren Hinterbliebene erfolgt über die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien [32, § 2]. Die ZVK-Bau gehört wie auch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zur SOKA-Bau.
Um die besonderen Nachteile der Beschäftigten des Baugewerbes auszugleichen, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eine überbetriebliche Altersversorgung in Form von Rentenbeihilfen ins Leben gerufen.
Die Finanzierung und die Gewährung von Rentenbeihilfen an ehemalige Arbeitnehmer des Baugewerbes und deren Hinterbliebene erfolgt über die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien [32, § 2]. Die ZVK-Bau gehört wie auch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zur SOKA-Bau.
Altersvorsorge im Baugewerbe
Kiepe, Marianne (author)
Lohn und Gehalt im Baugewerbe ; Chapter: 8 ; 341-355
2014-11-28
15 pages
Article/Chapter (Book)
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German
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