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Zusammenfassung Um mögliche Ausführungs- und Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen zu können, muss neben der abgeschlossenen Planung ein ausführbares technisches Konzept vorliegen. Die Beschreibung der technischen Lösung ist die Ausschreibung. Mag die technische Aufgabe und deren Anspruch auch noch so komplex und aufwendig sein, es gibt keinen Grund, die nötigen Sicherheitsaspekte nicht zu berücksichtigen. Die dabei entstehenden finanziellen Aufwendungen dürfen dabei keine Rolle spielen. „Als allgemeiner Grundsatz gilt: der Schuldner hat für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.“ So zu mindestens die Theorie. Natürlich spielen die Kosten immer und meist auch eine entscheidende Rolle. Gerade deshalb sind die möglichen sicherheitstechnischen Risiken frühzeitig, d. h. in der Planung, zu ermitteln. Für die Praxis bedeutet die Aussage, dass für die auszuschreibenden Leistungen „Gefährdungsbeurteilungen“ zu fertigen sind. Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, bilden die „sicherheitstechnische“ Grundlage für die Ausschreibung. Nur auf der Grundlage einer vollständigen Ausschreibung kann der Unternehmer seine Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten kalkulieren (http://dejure.org/gesetze/VOB-A/7.html).
Zusammenfassung Um mögliche Ausführungs- und Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen zu können, muss neben der abgeschlossenen Planung ein ausführbares technisches Konzept vorliegen. Die Beschreibung der technischen Lösung ist die Ausschreibung. Mag die technische Aufgabe und deren Anspruch auch noch so komplex und aufwendig sein, es gibt keinen Grund, die nötigen Sicherheitsaspekte nicht zu berücksichtigen. Die dabei entstehenden finanziellen Aufwendungen dürfen dabei keine Rolle spielen. „Als allgemeiner Grundsatz gilt: der Schuldner hat für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.“ So zu mindestens die Theorie. Natürlich spielen die Kosten immer und meist auch eine entscheidende Rolle. Gerade deshalb sind die möglichen sicherheitstechnischen Risiken frühzeitig, d. h. in der Planung, zu ermitteln. Für die Praxis bedeutet die Aussage, dass für die auszuschreibenden Leistungen „Gefährdungsbeurteilungen“ zu fertigen sind. Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, bilden die „sicherheitstechnische“ Grundlage für die Ausschreibung. Nur auf der Grundlage einer vollständigen Ausschreibung kann der Unternehmer seine Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten kalkulieren (http://dejure.org/gesetze/VOB-A/7.html).
Grundlagen – Vorschriften
Risch, Michael (author)
1. Aufl. 2016
2016-01-01
21 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Rohrleitungsplanung – Grundlagen, Vorschriften, Regelwerke
Springer Verlag | 2024
|Baustelleneinrichtung : Grundlagen — Planung — Praxishinweise — Vorschriften und Regeln
UB Braunschweig | 2008
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