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Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOB/B)
Die Parteien des VOB-Vertrages dürfen nicht vorschnell zur Kündigung des Vertrages schreiten, sondern sind im Rahmen ihrer Kooperationspflicht gehalten, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Einigung zu versuchen (siehe Abschn. 1.5). Unabhängig hiervon kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen (so genanntes freies Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 1 VOB/B), muss dann aber auch für ihn nachteilige Vergütungsfolgen tragen. Bei der Kündigung aus wichtigem Grund (so genannte außerordentliche Kündigung) kann er dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen eigene Gegenansprüche entgegenhalten.
Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOB/B)
Die Parteien des VOB-Vertrages dürfen nicht vorschnell zur Kündigung des Vertrages schreiten, sondern sind im Rahmen ihrer Kooperationspflicht gehalten, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Einigung zu versuchen (siehe Abschn. 1.5). Unabhängig hiervon kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen (so genanntes freies Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 1 VOB/B), muss dann aber auch für ihn nachteilige Vergütungsfolgen tragen. Bei der Kündigung aus wichtigem Grund (so genannte außerordentliche Kündigung) kann er dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen eigene Gegenansprüche entgegenhalten.
Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOB/B)
Bau. Archtre. Anspr.
Zanner, Christian (author)
2021-08-04
22 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Werklohn bei Kündigung durch den Auftraggeber
Wiley | 1998
§ 8 VOB-B - Kündigung durch den Auftraggeber
Online Contents | 2002