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Bauen im Bestand
Als Nutzungsdauer von Bauwerken wird der vorgesehene Zeitraum bezeichnet, in dem Bauwerke, eine laufende Instandhaltung vorausgesetzt, ohne wesentliche Instandsetzungsmaßnahmen bestimmungsgemäß nutzbar sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei richtiger Planung, Bemessung und Bauausführung sowie bestimmungsgemäßem Gebrauch alle Anforderungen an das Bauwerk hinsichtlich Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit mit einer ausreichenden Zuverlässigkeit über die geplante Nutzungsdauer erfüllt werden.
Gemäß DIN EN 1990 wird für Gebäude und andere gewöhnliche Tragwerke eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, für monumentale Gebäude und Brücken von 100 Jahren vorausgesetzt. Den Unsicherheiten aus zeitlichen Veränderungen muss durch eine regelmäßige Bauwerksüberprüfung begegnet werden. Mit DIN 1076 [32] liegt für die Bauwerksprüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen ein seit geraumer Zeit entwickeltes, technisches Regelwerk vor.
Für die Bauwerksüberprüfung von Bauwerken des Hochbaus wurden ebenfalls Regelwerke entwickelt. Die Entwicklung dieser Regelwerke hat durch einige Fälle von Tragwerksversagen im In- und Ausland an Bedeutung gewonnen. Von der Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) wurde im Jahr 2006 ein Grundlagenpapier mit Hinweisen für die regelmäßige Überprüfung üblicher Bauwerke des Hochbaus erarbeitet [1]. Als Anhang zur Musterbauordnung (MBO) [40] sind diese Hinweise den anerkannten Regeln der Technik zu zuordnen. Die Hinweise der Bauministerkonferenz werden ergänzt und konkretisiert durch die VDI-Richtlinie 6200 [46].
Bauen im Bestand
Als Nutzungsdauer von Bauwerken wird der vorgesehene Zeitraum bezeichnet, in dem Bauwerke, eine laufende Instandhaltung vorausgesetzt, ohne wesentliche Instandsetzungsmaßnahmen bestimmungsgemäß nutzbar sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei richtiger Planung, Bemessung und Bauausführung sowie bestimmungsgemäßem Gebrauch alle Anforderungen an das Bauwerk hinsichtlich Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit mit einer ausreichenden Zuverlässigkeit über die geplante Nutzungsdauer erfüllt werden.
Gemäß DIN EN 1990 wird für Gebäude und andere gewöhnliche Tragwerke eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, für monumentale Gebäude und Brücken von 100 Jahren vorausgesetzt. Den Unsicherheiten aus zeitlichen Veränderungen muss durch eine regelmäßige Bauwerksüberprüfung begegnet werden. Mit DIN 1076 [32] liegt für die Bauwerksprüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen ein seit geraumer Zeit entwickeltes, technisches Regelwerk vor.
Für die Bauwerksüberprüfung von Bauwerken des Hochbaus wurden ebenfalls Regelwerke entwickelt. Die Entwicklung dieser Regelwerke hat durch einige Fälle von Tragwerksversagen im In- und Ausland an Bedeutung gewonnen. Von der Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) wurde im Jahr 2006 ein Grundlagenpapier mit Hinweisen für die regelmäßige Überprüfung üblicher Bauwerke des Hochbaus erarbeitet [1]. Als Anhang zur Musterbauordnung (MBO) [40] sind diese Hinweise den anerkannten Regeln der Technik zu zuordnen. Die Hinweise der Bauministerkonferenz werden ergänzt und konkretisiert durch die VDI-Richtlinie 6200 [46].
Bauen im Bestand
Vismann, Ulrich (editor) / Weitkemper, Uwe (author)
Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln ; Chapter: 15 ; 1079-1121
2021-11-23
43 pages
Article/Chapter (Book)
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