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Zusammenfassung Wenn sich im Bauwerk Mängel realisiert haben, kommt regelmäßig die Frage auf, inwiefern auch der Architekt bzw. Ingenieur für diese Mängel haftet. Hierzu bedarf es grundsätzlich der Auslegung des Architektenvertrages bzw. des Ingenieurvertrages. Was der Architekt im Ergebnis schuldet, ist durch Auslegung des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen gem. § 133 i. V. m. § 157 BGB zu ermitteln.
Zusammenfassung Wenn sich im Bauwerk Mängel realisiert haben, kommt regelmäßig die Frage auf, inwiefern auch der Architekt bzw. Ingenieur für diese Mängel haftet. Hierzu bedarf es grundsätzlich der Auslegung des Architektenvertrages bzw. des Ingenieurvertrages. Was der Architekt im Ergebnis schuldet, ist durch Auslegung des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen gem. § 133 i. V. m. § 157 BGB zu ermitteln.
Haftungsrisiken des Architekten/Ingenieurs
Reeh, Felix (author)
2016-01-01
6 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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