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Beim Entwurf von Landstraßen sind vielfältige qualitative und quantitative Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, die als Entwurfsgrundlagen ermittelt werden müssen. Neben den verkehrlichen müssen auch die nicht verkehrlichen Nutzungsansprüche angemessen berücksichtigt werden.
Der erforderliche lichte Raum des Kraftfahrzeugverkehrs lässt sich aus den Abmessungen des Bemessungsfahrzeuges, der Bewegungsspielräume und der Sicherheitsräume ableiten. Das Bemessungsfahrzeug für Autobahnen und Landstraßen ist das größte, nach der StVZO allgemein zugelassene Fahrzeug. Die Grundmaße für die Verkehrsräume des Rad- und Fußverkehrs lassen sich aus sicheren Überhol- und Begegnungsfällen ableiten.
Der öffentliche Personennahverkehr sowie land- und forstwirtschaftliche Verkehre haben gegenüber dem Schwerlastverkehr keine besonderen Nutzungsansprüche. Für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst müssen alle Einrichtungen der Entwässerung und der Straßenausstattung, wie Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Leitpfosten und Bepflanzungen, erreichbar und unterhaltbar sein. Der Nutzungsanspruch Begrünung ergibt sich aus ökologischen und gestalterischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ziel ist die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der Landschaft.
Beim Entwurf von Landstraßen sind vielfältige qualitative und quantitative Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, die als Entwurfsgrundlagen ermittelt werden müssen. Neben den verkehrlichen müssen auch die nicht verkehrlichen Nutzungsansprüche angemessen berücksichtigt werden.
Der erforderliche lichte Raum des Kraftfahrzeugverkehrs lässt sich aus den Abmessungen des Bemessungsfahrzeuges, der Bewegungsspielräume und der Sicherheitsräume ableiten. Das Bemessungsfahrzeug für Autobahnen und Landstraßen ist das größte, nach der StVZO allgemein zugelassene Fahrzeug. Die Grundmaße für die Verkehrsräume des Rad- und Fußverkehrs lassen sich aus sicheren Überhol- und Begegnungsfällen ableiten.
Der öffentliche Personennahverkehr sowie land- und forstwirtschaftliche Verkehre haben gegenüber dem Schwerlastverkehr keine besonderen Nutzungsansprüche. Für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst müssen alle Einrichtungen der Entwässerung und der Straßenausstattung, wie Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Leitpfosten und Bepflanzungen, erreichbar und unterhaltbar sein. Der Nutzungsanspruch Begrünung ergibt sich aus ökologischen und gestalterischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ziel ist die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der Landschaft.
Nutzungsansprüche
Richter, Thomas (author)
Straßenplanung – Autobahnen und Landstraßen ; Chapter: 4 ; 27-32
2023-11-09
6 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German