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Beteiligte
Zu den Beteiligten im Baurecht gehören die Bauherrschaft, die Gemeinde, die Bauaufsichtsbehörden, die Nachbarn, die Nachbargemeinden sowie der Entwurfsverfasser und die Bauleiter. Deren Rechte und Pflichten sind teilweise konkret geregelt. Zu verweisen ist insoweit auf die Regelungen des vierten Teils der Hessischen Bauordnung (HBO) (§§ 55 ff. HBO). Als Beispiel ist § 56 Abs. 3 HBO zu nennen, wonach bei einem Wechsel der Bauherrschaft die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat.
Beteiligte
Zu den Beteiligten im Baurecht gehören die Bauherrschaft, die Gemeinde, die Bauaufsichtsbehörden, die Nachbarn, die Nachbargemeinden sowie der Entwurfsverfasser und die Bauleiter. Deren Rechte und Pflichten sind teilweise konkret geregelt. Zu verweisen ist insoweit auf die Regelungen des vierten Teils der Hessischen Bauordnung (HBO) (§§ 55 ff. HBO). Als Beispiel ist § 56 Abs. 3 HBO zu nennen, wonach bei einem Wechsel der Bauherrschaft die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat.
Beteiligte
Wirth, Axel (author) / Schneeweiß, André (author)
Öffentliches Baurecht praxisnah ; Chapter: 2 ; 9-18
2024-01-23
10 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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