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Die Erläuterung des Denkmalschutzes klärt über grundlegende Behördenstrukturen sowie über die Rechte und Pflichten sowohl der Behörden als auch der Eigentümer auf. Die Verpflichtung zur Erhaltung von Denkmälern unterliegt erstens Grenzen, kann zweitens bei Missachtung geahndet werden. Und drittens ist über die steuerliche Begünstigung quasi eine Aufwandsentschädigung möglich. Gerichte haben geklärt, dass Denkmalschutz keine Enteignung darstellt. Ein solcher Verwaltungsakt ist aber gesetzmäßig möglich. In den meisten Bundesländern gibt es eine Zweiteilung der Aufgaben: Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig, also für die Verwaltungsverfahren, die Beurteilung der dabei behandelten Einzelfälle und für die Beratung der Eigentümer. Die Denkmalpflegefachämter daneben tragen nicht nur mit Spezialwissen zu Verwaltungsverfahren bei, sondern erarbeiten durch anwendungsbezogene Forschung und mit der landesweiten Perspektive denkmalfachliche Arbeitsgrundlagen und Vergleichsbeispiele für alle Beteiligten. Die Fachämter erzeugen, sammeln und verbreiten Wissen, damit die Behörden es vor Ort auf den Einzelfall anwenden können.
Die Erläuterung des Denkmalschutzes klärt über grundlegende Behördenstrukturen sowie über die Rechte und Pflichten sowohl der Behörden als auch der Eigentümer auf. Die Verpflichtung zur Erhaltung von Denkmälern unterliegt erstens Grenzen, kann zweitens bei Missachtung geahndet werden. Und drittens ist über die steuerliche Begünstigung quasi eine Aufwandsentschädigung möglich. Gerichte haben geklärt, dass Denkmalschutz keine Enteignung darstellt. Ein solcher Verwaltungsakt ist aber gesetzmäßig möglich. In den meisten Bundesländern gibt es eine Zweiteilung der Aufgaben: Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig, also für die Verwaltungsverfahren, die Beurteilung der dabei behandelten Einzelfälle und für die Beratung der Eigentümer. Die Denkmalpflegefachämter daneben tragen nicht nur mit Spezialwissen zu Verwaltungsverfahren bei, sondern erarbeiten durch anwendungsbezogene Forschung und mit der landesweiten Perspektive denkmalfachliche Arbeitsgrundlagen und Vergleichsbeispiele für alle Beteiligten. Die Fachämter erzeugen, sammeln und verbreiten Wissen, damit die Behörden es vor Ort auf den Einzelfall anwenden können.
Denkmalschutz
Wild, Moritz (author)
Denkmalschutz-Kompendium ; Chapter: 4 ; 97-114
2024-01-23
18 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
DataCite | 1911
Online Contents | 1981
Denkmalschutz : Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
TIBKAT | 2007
|Denkmalschutz : Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
TIBKAT | 1996
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